Wie die Gemeinde Binningen mitteilt, wird bei den Steuerbeträgen der Vergütungszins auf 1,5 Prozent und der Verzugszins auf fünf Prozent festgesetzt.
Schloss Binningen, ursprünglich als Weiherschloss ausgelegt, Gewässer wurde 1772 zugeschüttet; Im Bild: Balik-Haus, heute Bürgerhaus.
Schloss Binningen, ursprünglich als Weiherschloss ausgelegt, Gewässer wurde 1772 zugeschüttet; Im Bild: Balik-Haus, heute Bürgerhaus. - Nau.ch / Werner Rolli
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Der Gemeinderat setzt für das Jahr 2024 bei den Steuerbeträgen den Vergütungszins auf 1,5 Prozent (Vorjahr 0,3 Prozent) und den Verzugszins auf fünf Prozent fest.

Laut Steuerreglement ist man verpflichtet, die Steuern des laufenden Jahres bis zum 30. September 2024 zu bezahlen.

Bei vorzeitiger Bezahlung kann man vom vorteilhaften Vergütungszins profitieren, wenn man die Zahlung einmalig oder regelmässig vor dem 30. September 2024 einbezahlt.

Für die Vorauszahlung soll man den bei der Vorausrechnung angehängten Einzahlungsschein benützen. Weitere Auskünfte erhält man direkt bei der Gemeindekasse.

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