Wie die Gemeinde Binningen informiert, wurden die Wasser- und Abwassergebühren für das Jahr 2023 festgesetzt.
Der Gemeinderat. - Symbolbild
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Die Kosten der Abwasserbehandlung durch den Kanton Baselland werden den Gemeinden anteilmässig als ARA-Gebühren in Rechnung gestellt.

Die Kosten für die Schmutzwasserbehandlung (Betrieb der Kläranlagen und der Zuleitungskanäle) sind im letzten Jahr um sechs Prozent leicht gestiegen, was auf die höheren Betriebs- und Kapitaldienstkosten zurückzuführen ist.

Um den gesetzlich geforderten Nullsaldo zu erreichen, steigt entsprechend der Abwassersatz von 1,25 Franken pro Kubikmeter um 13 Rappen auf 1,38 Franken pro Kubikmeter bezogenem Trinkwasser.

Nähere Informationen findet man auf der Webseite des «Amt für Industrielle Betriebe».

Behandlung von Mikroverunreinigungen bleibt bestehen

Die Regenabwassergebühr des Kantons sowie die kommunalen Abwassergebühren bleiben unverändert.

Die auf das Jahr 2017 eingeführte Gebühr von 14 Rappen für die Behandlung von Mikroverunreinigungen wird auch 2023 erhoben und ist auf der Abrechnung der IWB in der Schmutzwassergebühr enthalten.

Der kommunale Zuschlag zur Trinkwasser-Mengengebühr für das Jahr 2023 liegt unverändert bei null Franken pro Kubikmeter bezogenem Trinkwasser.

Mengengebühr für das Trinkwasser bleibt unverändert

Der kommunale Zuschlag floss in den Ausgleichsfonds, welcher der Finanzierung des Investitionsbeitrages für Netzerneuerungen, Löschwasserversorgung, Zivilschutzanlagen und die Notwasserversorgung dient.

Die Mengengebühr für das Trinkwasser (Wasserzins der IWB) bleibt unverändert und liegt bei 1,43 pro Kubikmeter bezogenem Trinkwasser.

Tabellarische Zusammenstellung der Gebühren für das Jahr 2022 und 2023 findet man auf der Webseite der Gemeinde.

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