

Binningen bittet um Regeleinhaltung im E-Bike-Verleihsystem

Verleihsysteme für E-Bikes, E-Trottinette und Scooters haben weltweit Konjunktur. Die Sharing-Angebote tragen bereits vielerorts zur nachhaltigen urbanen Mobilität bei.
Sie erweitern das Mobilitätsangebot und fördern umweltfreundliche Fortbewegung. Sie sind jedoch nur unter Einhaltung bestimmter Regeln zulässig.
Die Strassenverkehrsregeln sind jederzeit einzuhalten. Insbesondere dürfen die Fahrzeuge weder Durchgänge und Trottoirs blockieren noch den Verkehrsfluss behindern oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden.
Reklamationen an den Anbieter
Wenn ein Fahrzeug störend abgestellt ist, soll dieses bitte direkt dem Anbieter gemeldet werden.
Am einfachsten geht dies über die jeweilige App, wenn diese bereits installiert ist, oder per E-Mail mit Foto und genauer Standortangabe an die hier aufgeführten Adressen.