

Vorläufige Einstellung der Papier-, Glas-, und Metallsammlung

Angesichts der Corona-Pandemie hat der Bundesrat am 16. März 2020 für die Schweiz eine ausserordentliche Lage bis mindestens 19. April 2020 beschlossen. Vor diesem Hintergrund stellt sich für die Abfallentsorgung die Herausforderung, in welcher Form und in welchem Umfang die Entsorgungsdienstleistungen der öffentlichen Hand, insbesondere der kommunalen Kehrichtabfuhr, angeboten werden können.
Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) erachtet die Gewährleistung der Entsorgungssicherheit auch in der aktuellen ausserordentlichen Lage als unbedingt notwendig. Durch die Abwesenheit der betroffenen Risikogruppen und infolge Betreuungspflichten von Mitarbeitenden kann die Abfallentsorgung nicht mehr alle Dienstleistungen wie geplant erbringen.
Um die Sammlung des Hauskehrichts und der Grüngutsammlung auch längerfristig aufrecht zu erhalten, müssen die Sammlungen von Papier/Karton, Glas und Metall ab 25. März 2020 vorläufig eingestellt werden. Das Grüngut und der Hauskehricht werden bis auf Weiteres planmässig vom Sammeldienst abgeholt.
Für die Entsorgung der nicht mehr abgeholten Wertstoffe stehen leider nur wenige Alternativen zur Verfügung. Sollte nicht genügend Stauraum in den Haushalten zur Verfügung stehen, empfehlen wir Folgendes:
– Papier/ Karton: Entsorgung über die Kehrichtabfuhr mit entsprechenden Entsorgungsvignetten
– Glas: Entsorgung bei Sammelstellen der Grossverteiler
– Metall: Entsorgung via Altstoffhändler gemäss Info im Recycling-Handbuch
Unter der Einhaltung der nachfolgenden Empfehlungen für die Bevölkerung und insbesondere unter Beachtung von hygienischen und infektionspräventiven Gesichtspunkten des Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerschutzes kann die Abfallentsorgung aufrechterhalten und das damit verbundene Risiko einer Corona-Übertragung minimiert werden. Das BAFU empfiehlt den Kantonen als Vollzugsbehörden folgende zusätzliche Massnahmen betreffend Abfallentsorgung:
In Haushalten, in denen erkrankte oder unter Quarantäne stehende Personen leben, soll zudem auf die Abfalltrennung verzichtet werden, d.h. auch die ansonsten separat gesammelten Abfälle wie PET-Getränkeflaschen, Aludosen, Altpapier etc. sollen mit dem normalen Kehricht entsorgt werden (Ausschliessen von Infektionsgefahr). Ebenfalls sollen keine Abfälle in die Grüngutsammlung oder in den Kompost gegeben werden, sondern sie sind auch mit dem Kehricht zu entsorgen.