

Verwaltungsgericht sieht Stadt Biel bei Enteignung im Recht

Dass die Stadt Biel und nicht der Kanton Bern ein Enteignungsverfahren im Zusammenhang mit dem Bau des neuen Fachhochschulcampus in Biel angestrengt hat, ist legitim. Zu diesem Urteil ist das bernische Verwaltungsgericht Ende März gekommen.
Damit ist das juristische Hin und Her rund um eine Liegenschaft am Rand des geplanten Campus Biel/Bienne um ein Kapitel reicher. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.
Dieses hatte sich bereits mit der Abbruchbewilligung für die Liegenschaft befasst. Anfang November 2020 wies es die Beschwerde des Eigentümers ab.
Das bernische Verwaltungsgericht befasste sich nun mit der zentralen Frage, wer legitimiert ist, ein Enteignungsverfahren anzustrengen. Die vorinstanzliche Enteignungsschätzungskommission war zum Schluss gekommen, dass die Stadt Biel nicht legitimiert sei. Vielmehr hätte der Kanton das Verfahren auslösen müssen.
Gegen diesen Entscheid erhob die Stadt Biel Beschwerde und hat nun vor Verwaltungsgericht Recht bekommen. Die oberste kantonale Gerichtsinstanz kam zum Schluss, dass das Grossprojekt des Campus Biel/Bienne ein gemeinschaftliches Vorhaben von Kanton und Standortgemeinde ist. Auf dem Gebiet «werden in engem Zusammenwirken kantonale und kommunale Aufgaben erfüllt», heisst es in dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil.
Die Stadt Biel erfülle mit der Planung eigene Aufgaben in dem Gebiet und sei deshalb legitimiert, ein Enteignungsverfahren anzustrengen. Müssten beide Gemeinwesen das Enteignungsrecht durchsetzen, ergäben sich laut Verwaltungsgericht «kaum praktikable Abgrenzungsfragen».