Die Abwasserleitungen in der Haldenstrasse müssen zwischen Hermann-Lienhard-Strasse und Bözingenstrasse auf einer Gesamtlänge von 630m erneuert werden.
Biel
Eine Strasse in der Stadt Biel. - Keystone
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Die Kanalisationserneuerung erfolgt koordiniert mit den Werkleitungs-erneuerungen des Energie Service Biel/Bienne ESB, der in der Haldenstrasse die Gas-, Wasser und Elektroleitungen ersetzt.

Für die Erneuerung der Kanalisation beantragt der Gemeinderat dem Stadtrat einen Verpflichtungskredit von CHF 1'500'000.00 zulasten der Sonderrechnung Abwasserwesen.

Die bestehende Kanalisation in der Haldenstrasse weist im Abschnitt zwischen Hermann-Lienhard-Strasse und Bözingenstrasse einen zu kleinen Durchmesser auf. Zudem ist der bauliche Zustand der Kanalisation mangelhaft.

Die Dichtigkeit der Leitung ist nicht mehr gewährleistet und es könnte verschmutztes Abwasser aus der Leitung austreten, was zu einer gesetzeswidrigen Grundwasserverschmutzung und zu einem möglichen Rückstau von Abwasser in den angeschlossenen Liegenschaften führen könnte.

Während der Bauarbeiten werden zudem die Leitungen der angeschlossenen Liegenschaften kontrolliert. Auch diese müssen die Gewässerschutzvorschriften erfüllen. Sind die Leitungen mangelhaft, müssen sie die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer auf ihre Kosten sanieren bzw. ersetzen lassen.

Der Baubeginn ist für das zweite Quartal 2021 vorgesehen. Es wird mit einer Bauzeit von ungefähr 18 Monaten gerechnet. Das Bauvorhaben verursacht während der Bauzeit Verkehrs-behinderungen und Lärm.

Wegen der engen Platzverhältnisse in der relativ schmalen Strasse müssen die öffentlichen Parkfelder während der Bauarbeiten zeitweise aufgehoben und einzelne Strassenabschnitte temporär für den Durchfahrtsverkehr gesperrt werden müssen.

Die Zufahrten zu den Liegenschaften für die Anwohnerinnen und Anwohner werden nach Möglichkeit gewährleistet sein, teilweise unter erschwerten Bedingungen. Für Fussgängerinnen und Fussgänger wird der Durchgang stets gesichert sein. Die Anwohnerinnen und Anwohner werden vor Baubeginn schriftlich informiert.

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