Wie die Stadt Biel informiert, ist der beste Zeitpunkt für den Heckenschnitt im Winter von November bis Mitte März.
Sträuche und Bäume zurückschneiden.
Sträuche und Bäume zurückschneiden. - depositphotos
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Die Abteilung Öffentliche Sicherheit der Stadt Biel, Dienststelle Einwohner- und Spezialdienste, macht die Grundeigentümer auf Artikel 83 und 84 des kantonalen Strassengesetzes (SG) vom 4. Juni 2008 sowie auf Artikel 56 der kantonalen Strassenverordnung (SV) vom 29. Oktober 2008 aufmerksam.

Nach Artikel 83 SG, Lichtraumprofil, ist der Raum über der Fahrbahn von öffentlichen Strassen einschliesslich des Raums seitlich zum Fahrbahnrand (lichte Breite) bis auf eine Höhe von mindestens 4,5 Metern freizuhalten.

Bei Versorgungsrouten kann der Regierungsrat eine Höhe von bis zu 5,5 Metern vorschreiben.

Der Raum über Fuss-, Geh- und Radwegen ist in der Regel bis auf eine Höhe von 2,5 Metern freizuhalten. Die lichte Breite ist auf einer Breite von 0,5 Metern freizuhalten.

Vorgeschriebene Masse einhalten

Wenn es die Verkehrssicherheit erfordert, kann das zuständige Gemeinwesen unter Vorbehalt von Artikel 73 verlangen, dass Bauten, Anlagen, Pflanzen und sonstige Vorkehren, die Strassenabständen, dem Lichtraumprofil, Sichtzonen oder dem Verbot der Beeinträchtigung widersprechen, innert angemessener Frist beseitigt oder angepasst werden.

Für Einfriedungen und Zäune bis zu einer Höhe von 1,2 Metern gilt ein Strassenabstand von 0,5 Metern ab Fahrbahnrand. Höhere Einfriedungen und Zäune sind um ihre Mehrhöhe zurückzuversetzen.

An unübersichtlichen Strassenstellen dürfen Einfriedungen und Zäune die Fahrbahn um höchstens 0,6 Meter überragen.

Für gefährliche Einfriedungen und Zäune wie nicht genügend geschützte Stacheldrahtzäune gilt ein Strassenabstand von zwei Metern ab Fahrbahnrand beziehungsweise 0,5 Metern ab Gehweghinterkante.

Rückschnitt im Winter

Der beste Zeitpunkt für den Heckenschnitt ist der Winter (November bis Mitte März).

Ein Schnitt im Frühling und Sommer ist problematisch, da er in die Fortpflanzungs- und Brutzeit vieler einheimischer Tierarten fällt (zum Beispiel Igel, Amsel, Hänfling, Grünfink, Mönchs- und Gartengrasmücke).

Ein grösserer Abstand zur Strasse ist zu beachten

Um einen Eingriff im Frühling oder Sommer zu vermeiden, wird empfohlen, im Winter grosszügig zurückzuschneiden.

Damit kann im Sommer ein Eingriff auf das Abschneiden einzelner Äste beschränkt werden.

Wo möglich ist zudem beim Pflanzen ein grösserer Abstand zur Strasse zu beachten, damit die Tiere im Frühling und Sommer nicht gestört werden müssen.

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