

Pieterlen: Planungszone belegt das Gebiet «Alte Landstrasse»

Der Gemeinderat von Pieterlen hat gestützt auf Artikel 27 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 und Artikel 62ff des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 beschlossen, das Gebiet «Alte Landstrasse» mit sofortiger Wirkung mit einer Planungszone zu belegen.
Der genaue örtliche Geltungsbereich ist auf dem Perimeterplan der Auflageakten ersichtlich. Mit der Planungszone wird der Schutz des historischen Ortskerns bezweckt, während die Erarbeitung eines Entwicklungsplans (primär für die unbebauten Baulandparzellen) angegangen wird.
Die Planungszone wird für die Dauer von zwei Jahren bestimmt. Während der Geltungsdauer darf in dem von der Planung betroffenen Gebiet nichts unternommen werden, das den Planungszweck beeinträchtigen könnte.
Die Auflage- und Einsprachefrist ist bis 1. März 2022. Bei allfälligen Rückfragen können Sie sich an die Bauabteilung Pieterlen wenden. Weitere Informationen sind auf der Webseite der Gemeinde Pieterlen zu finden.