Wie die Gemeinde Biel informiert, ist die Wahl der Sozialhilfekommission in der Zuständigkeit des Stadtrates.
Hafen Biel mit Bielersee und dem Motorschiff Stadt Biel.
Hafen Biel mit Bielersee und dem Motorschiff Stadt Biel. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Der Gemeinderat Biel hat ein Schreiben der Grünen Biel betreffend die Zuständigkeit zur Wahlvorbereitung der Sozialhilfekommission beantwortet.

Der Gemeinderat führt darin aus, dass Wahlen des Stadtrates in seine Kommissionen gemäss unbestrittener langjähriger Praxis des Stadtrates grundsätzlich durch diesen selbst, einerseits gestützt auf Art. 14 der Geschäftsordnung des Stadtrates von Biel durch die Fraktionspräsidenten- und Fraktionspräsidentinnenkonferenz oder für andere Kommissionen durch das Ratssekretariat vorzubereiten sind.

Eine Vorbereitung derartiger Wahlgeschäfte durch den Gemeinderat würde vor diesem Hintergrund einen unzulässigen Eingriff in die Gewaltenteilung darstellen.

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