Stadt Biel hat die Verbände der Eigentümer, Mieter und der Wirtschaft eingeladen, um eine Lösung für die Frage der Miete von Geschäftsräumlichkeiten zu finden.
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Die Stadt Biel. - Keystone
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Seit der Einführung der Verbotsmassnahmen des Bundes im Zusammenhang mit dem Coronavirus hat die Stadt Biel als Eigentümerin zahlreiche Gesuche um Mieterlass für Geschäftsräumlichkeiten, Hotels und Restaurants erhalten, die vorübergehend nicht genutzt werden können. Vor diesem Hintergrund sind Fragen zur Einforderbarkeit der Mieten dieser Räumlichkeiten aufgetaucht, die zu widersprüchlichen Rechtsgutachten Anlass gaben.

Da keine Lösung auf Bundesebene besteht, haben mehrere Kantone eigene Modelle entwickelt, um die zukünftige Geschäftstätigkeit auf ihrem Gebiet sicherzustellen. Eine Lösung für den Kanton Bern zeichnete sich allerdings nicht ab und ein reales Risiko bestand, dass zahlreiche Konflikte zu dieser Frage auftreten, denn die Auswirkungen für die Mieter und die Eigentümer sind bedeutend.

Um diesem Risiko zu begegnen und eine systematische Verrechtlichung dieser Frage zu vermeiden, hat die Stadt Biel die lokalen Verbände der Eigentümer, Mieter und der Wirtschaft zu einem Rundtischgespräch eingeladen und im Dialog mit ihnen eine ausgewogene Vereinbarung gesucht. Sämtliche Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Rundtischgesprächs haben betont, dass eine Mietzinsreduktion in der ausserordentlichen Lage, mit der die Mieter und Eigentümer konfrontiert sind, unerlässlich ist. Diese Lösung muss allerdings schnell, einfach und paritätisch sein, d.h. 50% zulasten des Eigentümers, 25% zulasten des Mieters und 25% zulasten des Kantons Bern.

Die Vertreter des Bieler Gemeinderates, Silvia Steidle und Erich Fehr, wurden aufgefordert, mit den kantonalen Behörden zu verhandeln, damit diese einen Beitrag leisten, der den Mietern ermöglicht, während drei Monaten nur 25% ihrer Miete bezahlen zu müssen. Die intensiven Diskussionen zeigten neben der allgemeinen Bereitschaft zu einer raschen, einfachen und transparenten Lösung auch, dass seitens der Vertreterinnen und Vertreter der Mietenden resp. Gewerbebetreibenden nur eine Zustimmung erreicht werden kann, wenn die Entlastung während drei Monaten mehr als 50 Prozent beträgt, während für einen Teil der Organisationen der Vermietenden die vorliegende Lösung primär als Grundlage für die individuellen Verhandlungen dienen soll.

Lösung bietet den Mietern und Vermietern einen klaren Referenzrahmen

Diese Bieler Lösung bietet den Mietern und Vermietern einen klaren Referenzrahmen, um eine einvernehmliche Lösung anzustreben. In diesem Sinn haben die Partner eine ausgewogene Lösung gesucht, die den Interessen aller Parteien Rechnung trägt und auf einer Aufteilung der Last zwischen den Mietern, den Eigentümern und der öffentlichen Hand gründet.

Die Stadt Biel wird sich auf diese Lösung stützen und dem Kanton empfehlen, sie für alle Eigentümerinnen und Eigentümer auf dem Kantonsgebiet anzuwenden. Falls die eidgenössischen Räte zu einem späteren Zeitpunkt die Ausrichtung von Bundesbeiträgen für Mieterleichterungen beschliessen sollten, würden diese an die kantonalen Beiträge angerechnet werden.

Aufgrund der rechtlichen Ausgangslage handelt es sich vorliegend um eine Empfehlung, welche aber breit abgestützt ist und in gleicher oder ähnlicher Form bereits in verschiedenen Kantonen ausgesprochen worden ist.

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