Wie die Gemeinde Biel mitteilt, sind die Bürger dazu verpflichtet, ihre Sträucher und Bäume zurückzuschneiden. Dies wird noch im Winter empfohlen.
Blick auf Biel.
Blick auf Biel. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
Ad

Die Abteilung Öffentliche Sicherheit der Stadt Biel, Dienststelle Einwohner- und Spezialdienste macht die Grundeigentümer aufmerksam, dass sie laut kantonalen Strassengesetzes verpflichtet sind, ihre Bäume und Sträucher zurückzuschneiden.

Lichtraumprofil

Der Raum über der Fahrbahn von öffentlichen Strassen einschliesslich des Raums seitlich zum Fahrbahnrand (lichte Breite) ist bis auf eine Höhe von mindestens 4,50 Metern freizuhalten. Bei Versorgungsrouten kann der Regierungsrat eine Höhe von bis zu 5.50 Metern vorschreiben. Der Raum über Fuss-, Geh- und Radwegen ist in der Regel bis auf eine Höhe von 2,50 Metern freizuhalten. Die lichte Breite ist auf einer Breite von 0,50 Metern freizuhalten.

Die Gemeinde darf störende Hindernisse beseitigen

Wenn es die Verkehrssicherheit erfordert, kann das zuständige Gemeinwesen verlangen, dass Bauten, Anlagen, Pflanzen und sonstige Vorkehren, die Strassenabständen, dem Lichtraumprofil, Sichtzonen oder dem Verbot der Beeinträchtigung widersprechen, innert angemessener Frist beseitigt oder angepasst werden.

Strassenabstände für Einfriedungen und Zäune

Für Einfriedungen und Zäune bis zu einer Höhe von 1,2 Metern gilt ein Strassenabstand von 0,5 Metern ab Fahrbahnrand. Höhere Einfriedungen und Zäune sind um ihre Mehrhöhe zurückzuversetzen. An unübersichtlichen Strassenstellen dürfen Einfriedungen und Zäune die Fahrbahn um höchstens 0,6 Meter überragen. Für gefährliche Einfriedungen und Zäune wie nicht genügend geschützte Stacheldrahtzäune gilt ein Strassenabstand von 2 Metern ab Fahrbahnrand beziehungsweise 0,5 Metern ab Gehweghinterkante.

Es wird empfohlen, das Heckenschneiden noch im Winter durchzuführen

Der beste Zeitpunkt für den Heckenschnitt ist der Winter (November bis Mitte März). Ein Schnitt im Frühling und Sommer ist problematisch, da er in die Fortpflanzungs- und Brutzeit vieler einheimischer Tierarten fällt wie beispielsweise Igel, Amsel, Hänfling, Grünfink, Mönchs- und Gartengrasmücke. Um einen Eingriff im Frühling/Sommer zu vermeiden, wird empfohlen, im Winter grosszügig zurückzuschneiden. Damit kann im Sommer ein Eingriff auf das Abschneiden einzelner Äste beschränkt werden. Wo möglich ist zudem beim Pflanzen ein grösserer Abstand zur Strasse zu beachten, damit die Tiere im Frühling und im Sommer nicht gestört werden müssen.

Ad
Ad