Wahl der Arbeitgebervertretung in das paritätische Organ

Das paritätische Organ des Vorsorgewerks Bund setzt sich zur Hälfte aus Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitnehmenden und der Arbeitgeber zusammen. Die Hauptaufgabe des paritätischen Organs des Vorsorgewerks Bund (POB) besteht darin, Änderungen im Anschlussvertrag und insbesondere im Vorsorgereglement zu beschliessen. Im Weiteren legt das POB den Zinssatz für die Verzinsung der Altersguthaben fest, entscheidet über die Verwendung von allfälligen Überschüssen, führt bei Bedarf Teilliquidationen durch und im Falle einer Unterdeckung prüft das POB, ob allfällige Sanierungsmassnahmen durchgeführt werden müssen.
Die Arbeitnehmervertretung wurde am 6. März 2019 durch die Delegiertenversammlung PUBLICA gewählt. Die Wahl der Arbeitgebervertretung liegt in der Kompetenz des Bundesrates. Er hat heute folgende Personen gewählt:
Badrutt, Gian Andrea, Fürsprecher, Stellvertretender Direktor der Direktion für Ressourcen EDA
Sägesser, Therese, Kauffrau HKG, Leiterin Human Resources und Finanzen Parlamentsdienste
Schmutz, Thomas, Betriebsökonom HWV, Executive MBA, Stellvertretender Direktor EPA
Siegenthaler, Marc, Betriebsökonom FH, Executive MBA, Stellvertretender Generalsekretär VBS
Steffen Scheidl, Bettina, Juristin, Fachbereich Rechtsetzungsbegleitung BJ
Zentner Alain, Dipl. Betriebsökonom FH, Master of Advanced Studies in Controlling, Leiter Finanzen, Personal und Controlling EDI