Die Stadt Bern ist beim Verwaltungsgericht mit ihrem Vorwurf abgeblitzt, der Regierungsrat habe pauschale Abgeltungen an die Gemeinden im Kindes- und Erwachsenenschutz zu tief angesetzt. Damit versuche der Kanton, auf dem Buckel der Gemeinden zu sparen.
Stadt Bern
Wer in der Stadt Bern eine Wohnung will, ist ohne Auto besser dran. - Keystone

Die Stadt Bern ist beim Verwaltungsgericht mit ihrem Vorwurf abgeblitzt, der Regierungsrat habe pauschale Abgeltungen an die Gemeinden im Kindes- und Erwachsenenschutz zu tief angesetzt. Damit versuche der Kanton, auf dem Buckel der Gemeinden zu sparen.

Die Stadt Bern hatte in ihrer Beschwerde vorgebracht, dass die Abgeltungen für das Jahr 2019 zu tief seien, um die geforderten Leistungen in genügender Qualität zu erbringen. Die Pauschalen müssten sich an den effektiven Kosten der Gemeinden orientieren.

Bei vielen Gemeinden, namentlich Bern, Biel, Köniz und Thun, vermöchten die Pauschalen die anfallenden Kosten nicht annähernd zu decken. Die Stadt Bern begründete den höheren Aufwand unter anderem mit vielen Teilzeitmitarbeitenden im Kindes- und Erwachsenenschutz, was sich in höheren Infrastrukturkosten niederschlage.

Der Kanton wiederum stellte sich auf den Standpunkt, dass der Kindes- und Erwachsenenschutz vollumfänglich Sache des Kantons sei. Damit könne er auch bestimmen, mit welchem finanziellen Aufwand er diese Aufgabe erfülle.

Der Kanton arbeitet beim Kindes- und Erwachsenenschutz in verschiedener Hinsicht mit den Gemeinden zusammen und entgilt diese für ihre Tätigkeiten. Diese Entgeltung hat in der Vergangenheit schon mehrfach für Streit gesorgt.

2016 etwa musste der Kanton der Gemeinde Köniz aufgrund eines Verwaltungsgerichtsurteils Geld nachzahlen. Daraufhin hat der Kanton die Abgeltungen entsprechend dem Urteil angepasst und erhöht.

Doch auch nach dieser Anpassung sorgten die Entschädigungen weiterhin für rote Köpfe und mündeten unter anderem in die Beschwerde der Stadt Bern.

In seinem Urteil stellt sich das Verwaltungsgericht nun aber klar hinter den Regierungsrat. Der Kanton sei als Träger der Finanzverantwortung den Grundsätzen der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung verpflichtet, heisst es in dem am Donnerstag veröffentlichten Entscheid.

Mit geeigneter Arbeitsorganisation und entsprechendem Ressourceneinsatz könnten die Gemeinden die geforderten Leistungen in genügender Qualität kostendeckend erbringen. Hinweise, dass dem nicht so ist, sieht das Verwaltungsgericht keine.

Weiter trage der Kanton dem tatsächlichen Aufwand der Gemeinden durchaus Rechnung, indem er je nach Art der Aufgabe unterschiedliche Pauschalen bezahle, heisst es im Urteil weiter. Diese basierten auf gutachterlich ermittelten Zahlen.

Es wies die Beschwerde der Stadt Bern daher als unbegründet ab. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann an die nächsthöhere Instanz weitergezogen werden.

Die rot-grün dominierte Stadt Bern und der bürgerlich ausgerichtete Regierungsrat vertreten gerade im Sozialbereich immer wieder gegensätzliche Ansichten.

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