Stadt Zürich: Der Juni macht Kinogänger und Eltern froh

Fast jeden zweiten Tag geht in der Stadt Zürich ein neues Türchen auf. Der Stadtrat teilte am Mittwoch mit, welche Institutionen in den kommenden Tagen ihre Betriebe wieder hochfahren dürfen.
Ab Samstag, 6. Juni, sind Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen mit entsprechenden Schutzkonzepten erlaubt. Das erlaubt nun Darbietungen in Kinos, Theater-, Tanz- und Konzerthäuser. Die Schauhäuser der Sukkulenten-Sammlung und der Stadtgärtnerei bleiben allerdings noch geschlossen. Grund sind ihre beengten Verhältnisse.
Ab dem 6. Juni sind auch sämtliche städtische Sport- und Badeanlagen wieder für die Öffentlichkeit zugänglich. Auf der Homepage des Sportamts sind ab dem 5. Juni die angepassten Vorgaben für die städtischen Bäder ersichtlich.
Und ebenfalls ab dem 6. Juni werden die zurzeit noch gesperrten Uferanlagen am Utoquai, die Blatterwiese, der Obere Letten und die Oberdecks des MFO-Parks wieder geöffnet. Ausgenommen von der Lockerung bleiben die beiden Aussichtstürme im Oerliker Park und am Loorenkopf. Diese bleiben vorerst noch geschlossen, wegen den engen Treppen.
Ab Montag, dem 8. Juni, kehren auch die Schulen und Betreuungsstätten in den Normalzustand zurück. Die Abstandsregeln und die Hygieneregeln müssen aber nach wie vor umgesetzt werden, wie die Stadt Zürich in ihrer Mitteilung schreibt. Diese Regeln gelten auch für den obligatorischen Sport- und Schwimmunterricht wie auch für den freiwilligen Schulsport.
Der 8. Mai bedeutet auch eine Normalisierung bei den Behördengängen. Die Schalter der Stadtverwaltung sind ab 8. Juni wieder offen, allerdings mit leicht geänderten Öffnungszeiten.