Der Berner Regierungsrat will in Krisensituationen das Heft selber in der Hand behalten und seine Macht nur beschränkt mit dem Parlament teilen.
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Der Berner Regierungsrat. (Archivbild) - Keystone

Insbesondere soll der Grosse Rat nicht selber Notverordnungen erlassen können.

Erhielte das Kantonsparlament parallel zur Regierung diese Kompetenz, bestünde die Gefahr, dass sich Exekutive und Legislative in einer Krisensituation gegenseitig blockieren könnten.

Das schreibt der Regierungsrat in seiner Vernehmlassungsantwort zur Teilrevision der Kantonsverfassung und der Grossratsgesetzgebung.

Parlament möchte in Krisensituationen stärker mitwirken

Es gelte unbedingt zu verhindern, dass sich zwei Kantonsbehörden aufgrund eines Kompetenzkonflikts in einer Krisensituation auseinanderdividierten.

Dadurch würde das in einer Krise entscheidende Vertrauen der Bevölkerung in den Staat empfindlich geschwächt.

Während der Corona-Pandemie war im Parlament der Wunsch aufgekommen, in Krisensituationen stärker mitwirken zu können.

Das kann der Regierungsrat «gut nachvollziehen», wie er weiter schreibt.

Regierungsrat begrüsst Einführung von dringlichen Gesetzen

Der Regierungsrat verschliesse sich daher auch gewissen Verbesserungen und gezielten Massnahmen nicht.

So begrüsst er etwa die Einführung von dringlichen Gesetzen, weil damit die gesetzgeberische Handlungsfähigkeit des Kantons gestärkt werde.

Offen zeigt sich die Regierung auch gegenüber einer rascheren Genehmigung von regierungsrätlichen Notverordnungen durch den Grossen Rat.

Damit können die Rechtssicherheit und Legitimität in einer ausserordentlichen Lage erhöht werden.

Kantonsregierung ist vom Volk gewählt und die Entschiede politisch legitimiert

Andere Änderungsvorschläge lehnt die Regierung jedoch entschieden ab, wie sie in ihrer Antwort ausführt.

Grundsätzlich sieht der Regierungsrat keine Notwendigkeit, nebst der Exekutive auch die Legislative mit Notrechtskompetenzen auszustatten.

Die bernische Kantonsregierung sei, anders als der Bundesrat, vom Volk gewählt und die Entschiede politisch legitimiert.

Krisensituationen verlangen rasches Handeln

Anders als der Regierungsrat, der ständig im Amt sei, tage das Parlament nur viermal jährlich.

Verordnungen seien genau vor diesem Hintergrund eben ein Rechtsetzungsinstrument der Exekutive und nicht der Legislative.

Als nicht praktikabel erachtet es der Regierungsrat auch, in Krisenzeiten Verordnungen und Ausgabenbeschlüsse vorgängig den Ratsorganen zur Konsultation vorzulegen. In einer Krisensituation mit ihren Dringlichkeiten wäre ein solches Vorgehen zu langsam.

Das Plenum des Grossen Rates wird sich in der Frühlingssession 2023 zu möglichen Optimierungen von Instrumenten und Prozessen äussern.

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