Neues Berner Gesetz stärkt Selbstbestimmungsrecht von Behinderten

Möglich wird dies durch einen Paradigmenwechsel bei der Finanzierung von Leistungen.
Zum neuen Gesetz hat der Grosse Rat am Mittwoch, 7. Dezember 2022, die Beratung aufgenommen.
Mit dem Gesetz über die Leistungen für Menschen mit einer Behinderung kommt der Kanton Bern weg von einer Pauschalabgeltung für Institutionen.
Stattdessen fliesst die Hilfe direkt den Betroffenen zu, die dadurch entweder einen Heimaufenthalt oder ambulante Unterstützungsangebote finanzieren.
Behinderte können Unterstützungsleistungen von Angehörigen entschädigen
Mit dem Systemwechsel von der Objekt- zur Subjektfinanzierung soll künftig auch möglich sein, dass Behinderte Unterstützungsleistungen von betreuenden Angehörigen entschädigen können.
Das ist schweizweit ein Novum.
«Wir freuen uns, dass der Kanton in diesem Bereich vorwärtsgeht», erklärte EVP-Sprecherin Simone Leuenberger, die selber Assistenzleistungen bezieht.
Mehrkosten von jährlich 20 Millionen Franken
Das Gesetz werde die Lebensbedingungen für die Menschen mit Behinderungen nachhaltig verändern.
Auch andere Fraktionssprechende würdigten die Pionierrolle des Kantons Bern in diesem Bereich.
Das Modell, das über Bundesrecht hinausgeht, hat Mehrkosten von jährlich 20 Millionen Franken zur Folge.