Nachtragskredite für Zürcher Spitäler

Die Zürcher Spitäler sollen für ihre Ertragsausfälle und Zusatzkosten wegen der Coronapandemie entlastet werden. Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat dafür Nachtragskredite im Umfang von über 300 Millionen Franken.
Der Kanton will die Spitäler mit drei Massnahmen entlasten, wie es in der am Freitag publizierten Vorlage heisst. Zum einen ist dies ein Ausgleich für Ertragsausfälle. Geplant ist eine Beteiligung an den Ausfällen, wo der Kanton aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht auch für die Finanzierung zuständig ist. Er leistet Beiträge in dem Umfang, den er ohne pandemiebedingte Ertragsausfälle bezahlen müsste.
Ausserdem übernimmt der Kanton Beiträge an die Zusatzkosten der Listen- und Vertragsspitäler, die zur Vorbereitung auf die Pandemie angefallen sind. Also etwa für die Anpassung von bestehenden medizinischen Abteilungen und die Bereitstellung von zusätzlichen Kapazitäten.
Die dritte Massnahme zur Unterstützung der Spitäler sind Überbrückungsdarlehen und Bürgschaften. Diese sind für Ertragsausfälle gedacht, für Bereiche für die nicht der Kanton verantwortlich ist, sondern beispielsweise die Sozialversicherungen, also etwa bei ambulanten Behandlungen. Ziel dieser Massnahme ist, die Liquidität der Spitäler sicherzustellen und die Last der Ertragsausfälle auf mehrere Jahre zu verteilen.
Für die beiden ersten Massnahmen rechnet der Kanton mit À-fonds-perdu-Beiträgen in Höhe 135 Millionen Franken. Für die dritte Massnahme ergibt sich ein Mittelbedarf von 170 Millionen Franken in der Investitionsrechnung der Gesundheitsdirektion.
Damit sind jedoch nicht alle Kosten und Ertragsausfälle der Zürcher Spitäler gedeckt. Auch der Bund und die Krankenversicherungen sollen einen Teil übernehmen.