Missverständnis zwischen Lokführer und Fahrdienstleiter geklärt

Der Lokführer des Regionalzugs war Ende August 2018 unterwegs von Zweisimmen nach Spiez, als ihm vor dem Bahnhof Weissenbach ein Vorsignal vor einem ausserplanmässigen Halt warnte. Der Lokführer fuhr in den Bahnhof ein und hielt vorschriftsgemäss an, wie aus dem summarischen Untersuchungsbericht der Unfalluntersuchungsstelle SUST vom Donnerstag hervorgeht.
Bahnübergang trotz offener Schranke befahren
Eine Rückfrage beim Fahrdienstleiter ergab, dass eine Störung an der Bahnübergangsanlage Kleinweissenbach bestehe und sich die Barrieren nicht schliessen liessen. Der Lokführer quittierte die Informationen des Fahrdienstleiters, dann beendeten die beiden das Gespräch.
Weil er sich das von seinem früheren Arbeitgeber so gewohnt war, befuhr der Lokführer daraufhin mit der nötigen Vorsicht den Bahnübergang, dessen Schranken offen blieben.
Der Lokführer arbeitete zu diesem Zeitpunkt drei Jahre bei der BLS und befand sich erstmals in einer solchen Situation. Bei seiner früheren Arbeitgeberin, der Montreux-Oberland-Bahn, konnte er in solchen Fällen ein Haltesignal ohne nochmaligen expliziten Befehl überfahren.
Keine Gefährdung im Strassenverkehr
Zwar hatte sich der Lokführer noch kurz gefragt, ob das bei der BLS auch so sei, wie die SUST in ihrem Bericht schreibt. Da die Kommunikation mit dem Fahrdienstleiter aber beendet war, unterliess er eine Rückfrage und ging schlussendlich davon aus, dass er abfahren dürfe.
Zu einer Gefährdung des Strassenverkehrs kam es nicht. Auch Sachschaden gab es keinen. Als der Fahrdienstleiter erkannte, dass der Lokführer bereits gestartet war, unternahm er vorschriftsgemäss das Nötige, damit der «Lötschberger»-Triebzug seine Fahrt weiter fortsetzen konnte.