Kanton Bern verzichtet auf ökologischere Liegenschaftssteuern

Sie hat die entsprechende Revision des Steuergesetzes zuhanden des Parlaments verabschiedet. Die Vorlage geht zuerst zur Vorberatung in die Finanzkommission des Grossen Rates und soll in der Herbstsession 2022 in erster Lesung behandelt werden. Eine zweite Lesung könnte in der Frühlingssession 2023 stattfinden, wie die Regierung am Donnerstag mitteilte.
Kernpunkte der Revision sind, dass Photovoltaik- und Solarthermieanlagen den Eigenmietwert eines Gebäudes nicht mehr erhöhen sollen. Zudem schlägt die Kantonsregierung vor, dass der Erlös aus dem Verkauf von selbst produziertem Strom künftig im Umfang des Eigenbedarfs steuerfrei bleibt.
Investitionskosten für Photovoltaik- und Solarthermieanlagen sollen neu bereits bei der Erstellung eines Neubaus abziehbar sein und nicht wie bisher erst später bei bestehenden Gebäuden. All dies stiess in der Vernehmlassung auf breite Zustimmung.
Kontrovers beurteilt wurde hingegen der Vorschlag, dass Gemeinden neu auch die Energieeffizienz von Gebäuden bei der Festsetzung der kommunalen Liegenschaftssteuern berücksichtigen können.
Lenkungseffekt wird nicht erkannt
Dieser Vorschlag wurde als unverhältnismässig aufwendig kritisiert. Da die Liegenschaftssteuer vergleichsweise tief sei, könne mit einer ökologischen Ausgestaltung kein spürbarer Lenkungseffekt erzielt werden.
Auf Entlastungen bei den Steuertarifen will der Regierungsrat im Rahmen dieser Revision angesichts der schwierig zu prognostizierenden finanzpolitischen Aussichten bewusst verzichten, wie er am Donnerstag weiter mitteilte.
Sobald es die finanzpolitischen Möglichkeiten erlaubten, seien weitere Entlastungen über eine Senkung der kantonalen Steueranlagen anzustreben. Der Regierungsrat will entsprechende Anträge jährlich hinsichtlich der Budgetberatungen des Grossen Rates prüfen.