Bei der Härtefallhilfe für grosse Unternehmen gelten im Kanton Bern weiterhin die effektiven Fixkosten als Berechnungsgrundlage. Neu finanziert der Bund diese Hilfe und nicht mehr die Kantone. Diese sind jedoch für den Vollzug verantwortlich und können dafür gewisse Regeln erlassen.
Lohn aargauer Spitalangestellte
Banknoten. (Symbolbild) - Keystone

Die Bundeslösung legt pauschale Fixkostenanteile am Umsatz in drei Kategorien fest. Für das Feintuning können die Kantone diese aber anpassen. Das hat der Kanton Bern nun getan, wie die Volkswirtschaftsdirektion am Mittwoch mitteilte.

Der Regierungsrat hat verschiedene Varianten für die Umsetzung geprüft und entschieden, die Höhe der Beiträge gemäss dem bisherigen kantonalen Verfahren festzulegen. Ausschlaggebend bleiben somit die effektiven Fixkosten der Unternehmen.

Die vom Bund vorgegebenen Fixkostenpauschalen werden dabei als Maximalansätze berücksichtigt: Falls der berechnete Beitrag höher ist als derjenige gemäss Fixkostenpauschale, wird er gekürzt. Die Unternehmen sollen möglichst präzis entschädigt werden.

Die Berner Regierung hatte sich bereits in der Konsultation der Bundeslösung gegen Pauschalen für grosse Unternehmen ausgesprochen. Dies, weil der Regierungsrat befürchtete, dass mit einer Einteilung in nur drei Kategorien viele Unternehmen eine zu hohe oder zu tiefe Unterstützung erhalten.

Mit der vom Bund gewählten Lösung kann es laut Regierungsrat zwischen den Kantonen zu Wettbewerbsverzerrungen kommen, weil sie den Vollzug unterschiedlich handhaben.

Als grosse Unternehmen gelten Firmen mit einem Jahresumsatz von über fünf Millionen Franken.

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