In Bern ist sofortige Registrierung für Untergebrachte nicht nötig

Wer vor dem Krieg in der Ukraine geflohen und in der Stadt Bern oder in weiteren Gemeinden des Kantons Bern eine vorläufige Bleibe gefunden hat, muss sich nicht sofort beim Bundesasylzentrum an der Morillonstrasse 75 in Bern registrieren lassen.
Der Gemeinderat der Stadt Bern empfiehlt diesen Personen, online einen Termin für die Registrierung zu vereinbaren. Es bleiben dafür nach der Ankunft 90 Tage Zeit. Auch wenn Kosten für Arztbesuche vor der Registrierung anfallen, werden diese vom Kanton oder Bund übernommen.
In erster Priorität soll die Registrierung von Familien und Personengruppen erfolgen, die noch keine Unterbringung haben. Gemäss dem Staatssekretariat für Migration SEM erhalten alle aus der Ukraine Geflüchteten den Schutzstatus S, sofern sie vor dem 24. Februar 2022 in der Ukraine gemeldet waren. Es gibt bezüglich der Aufnahme keine Kontingentierung, wie dies unter den Geflüchteten teilweise befürchtet wird.
Koordinationsstelle der Stadt Bern
In der Stadt Bern koordiniert das Polizeiinspektorat alle Anfragen rund um ankommende Flüchtlinge aus der Ukraine. Was die Unterbringung in Gastfamilien angeht hat der Kanton Bern die Seite «Koordination Ukraine-Hilfe» eingerichtet.
Hier können Interessierte ihre Angebote online erfassen. Auch Übersetzungsdienste sind willkommen und gesucht. Das SEM arbeitet zur Unterbringung der Geflüchteten mit der Schweizerischen Flüchtlingshilfe (SFH) und der Organisation Campax zusammen.
Weitere Informationen und eine ausführliche Zusammenstellung von «Häufig gestellten Fragen» (Frequently Asked Questions – FAQ) sind auf der Webseite des Staatssekretariats für Migration zu finden. Unter der Telefonnummer 058 465 99 11 betreibt das SEM auch eine «Helpline Ukraine».