Hausbesitzer nach Fall des Kaminfegermonopols in der Verantwortung

Die Verordnungsänderung tritt zusammen mit der vom Grossen Rat am 5. Dezember 2019 beschlossenen Änderung des Feuerschutz- und Feuerwehrgesetzes am 1. Januar 2021 in Kraft, wie die bernische Wirtschafts-, Energie und Umweltdirektion am Donnerstag mitteilte.
Die bisher feste Gebietsaufteilung für Kaminfeger wird durch ein Konzessionsmodell ohne Tarifbindung ersetzt. Neu sind Einsätze im ganzen Kantonsgebiet möglich. Mit der Liberalisierung soll das Kaminfeger-Gewerbe mehr Spielraum erhalten, um auf individuelle Kundenbedürfnisse einzugehen. Kritiker befürchteten unter anderem, dass es in abgelegenen Gegenden künftig an Kaminfegern mangeln und die Tarife steigen könnten.
Voraussetzung für eine Konzession bleibt das eidgenössische Kaminfegermeisterdiplom.