Fünf Hanfanbauer im Berner Jura sind vor dem bernischen Verwaltungsgericht mit ihren Schadenersatzforderungen abgeblitzt. Die Forderungen gehen auf eine polizeiliche Hausdurchsuchung im Jahr 2017 zurück.
hanf
Eine Hanfpflanze. (Symbolbild) - Pixabay

Fünf Hanfanbauer im Berner Jura sind vor dem bernischen Verwaltungsgericht mit ihren Schadenersatzforderungen abgeblitzt. Die Forderungen gehen auf eine polizeiliche Hausdurchsuchung im Jahr 2017 zurück.

Damals beschlagnahmte die Polizei in einer Wohnung in St-Imier, in der sich eine Indoor-Hanfanlage befand, Pflanzen und Gerätschaften. Eine Untersuchung der Hanfpflanzen ergab jedoch schliesslich, dass der THC-Wert im legalen Bereich lag.

Die Polizei gab die beschlagnahmten Gerätschaften daraufhin zurück. Bei einigen waren allerdings bei der Hausdurchsuchung die Kabel durchtrennt worden. Die Pflanzen hingegen waren nicht mehr in «rückgabefähigem Zustand», wie es seinerzeit hiess.

Die Hanfbauern stellten ein Staatshaftungsgesuch und verlangten Schadenersatz. Gleichzeitig machte einer der Hanfbauern Forderungen im Rahmen eines gegen ihn angestrengten Strafverfahrens geltend.

Nachdem klar war, dass die Hanfpflanzen legal waren, wurde das Strafverfahren eingestellt und die geltend gemachten Forderungen abgewiesen. Auch das Staatshaftungsgesuch wurde vom Kanton abgewiesen. Dagegen wehrten sich die Hanfanbauer vor Verwaltungsgericht.

Die oberste kantonale Instanz kam im Wesentlichen zum Schluss, dass die Forderungen im Rahmen des Strafverfahrens geregelt worden seien. Das geht aus einem Anfang Woche publizierten Urteil des Verwaltungsgerichts hervor.

Die entsprechende Einstellungsverfügung sei seinerzeit nicht angefochten worden und damit rechtskräftig. Die Forderungen könnten nicht noch einmal im Rahmen eines Staatshaftungsgesuchs beurteilt werden.

Ad
Ad