Junge Mütter sollen sich im Grossen Rat während des Mutterschaftsurlaubs vertreten lassen können.
Grosser Rat Bern
Der Grosse Rat tagt im Berner Rathaus. (Symbolbild) - Keystone

Dieser Meinung ist das Berner Kantonsparlament, welches am Dienstag, 7. März 2023, eine entsprechende Motion angenommen hat.

Weitere Abwesenheitsgründen überzeugten den Rat nur mässig.

Mit 99 Ja- und 48 Nein-Stimmen sowie einer Enthaltung stimmte der Grosse Rat einer Stellvertretung bei einem Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub zu.

Stellvertretung mindestens während zweier Sessionen

Die überparteiliche Motion wollte zudem bei weiteren Abwesenheitsgründen die Möglichkeit einer Stellvertretung einführen.

Nämlich auch bei krankheits- oder unfallbedingten Abwesenheiten, Militär- oder Zivildienst, arbeits- oder studienbedingten Abwesenheiten und freiwilligen Abwesenheiten.

Die Person müsste sich aber mindestens während zweier Sessionen vertreten lassen.

Grosse Rat stimmte dem Postulat zu

Der Vizepräsident des Grossen Rats Francesco Marco Rappa (Die Mitte/Burgdorf) führte die Antwort des Ratsbüros im Parlament aus.

Das Büro begrüsse eine Stellvertretung bei einem Mutterschaftsurlaub und könne sich auch vorstellen, bei längeren krankheits- oder unfallbedingten Absenzen einer Stellvertretung zuzustimmen, erläuterte Rappa.

Dieser Punkt wurde in ein Postulat umgewandelt. Der Grosse Rat stimmte dem zu.

So soll jetzt geprüft werden, inwiefern eine Stellvertretung aufgrund einer krankheits- oder unfallbedingten Absenz umgesetzt werden könnte. Von den weiteren Absenzgründen wollte das Parlament nichts wissen und lehnte diese klar ab.

Stimmbevölkerung stimmte 2022 der Vertretungsmöglichkeit zu

Andere Kantone kennen schon eine Vertretungsmöglichkeit aufgrund einer Absenz im Parlament.

Es sind die kantonale Parlamente im Wallis, Neuenburg, Jura, Genf und Graubünden.

Im Kanton Aargau hat die Stimmbevölkerung einer solchen Änderung im letzten Herbst zugestimmt.

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