Erste Sanierungsetappe Erlacherhof ist abgeschlossen

Der Erlacherhof wurde zwischen 1745 und 1752 erbaut. Er ist Sitzungsort des Gemeinderates, Sitz des Stadtpräsidiums und ein städtisches Verwaltungsgebäude.
Die beiden Liegenschaften an der Junkerngasse 47 und 49 wurden in den Jahren 1974 – 1979 und 1990 – 1991 letztmals einer umfassenden Sanierung unterzogen. Grundsätzlich befinden sich die beiden Gebäude in einem guten Zustand.
Allerdings genügten die Fenster nicht mehr den heutigen Energievorschriften. Zudem wies die Fassade stellenweise Risse auf, die behoben werden mussten.
Die erste Bauetappe ist nun abgeschlossen. Die Bauarbeiten wurden während des laufenden Betriebes ausgeführt. Die Sanierungskosten belaufen sich auf rund 4,79 Millionen Franken.
Neuer Empfang und neue Fenster
In den letzten acht Monaten wurden die rund 40-jährigen Fenster grösstenteils ersetzt und teilweise saniert, die Gebäudehülle instandgesetzt und der Empfang erneuert. Der Besuchereingang wurde um eine grosszügige Wartezone ergänzt und der Empfang den heutigen Kundenbedürfnissen angepasst.
Die Besucherinnen und Besucher melden sich auch künftig beim Empfang, um in den Veranstaltungs- und Bürobereich zu gelangen. Zudem wurde der Brandschutz an die geltenden Bestimmungen angepasst.
So wurden in allen Treppenhäusern Notbeleuchtungen eingebaut sowie brandabschnittsbildende Türen und Abschlüsse ergänzt.
Unerwartete Turmsanierung
Wie es bei älteren Gebäuden oft der Fall ist, stiess man auch beim Erlacherhof auf einen unerwarteten Sanierungsbedarf in seinem östlichsten und ältesten Bauteil, dem Bubenberturm aus dem späten 13. Jahrhundert. Beim Aufrichten der schiefen Wetterfahne über dem Bubenbergtor wurde entdeckt, dass der Turmhelm morsch war und ebenfalls Instand gestellt werden muss.
Der Erlacherhof ist eines der schönsten Altstadtpalais in Bern und steht unter Schutz. Sämtliche baulichen Eingriffe wurden daher eng mit der städtischen Denkmalpflege abgesprochen.
Zweite Etappe ab 2030
Eine zweite Sanierungsetappe soll in rund zehn Jahren umgesetzt werden. Zu diesem Zeitpunkt werden die Haustechnikanlagen am Ende ihrer Lebensdauer angelangt sein und müssen ersetzt werden.