Eckwerte zur Öffnung der Berner Sportanlagen ab 6. Juni

Der Bundesrat hat am 27. Mai weitgehende Lockerungen der Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus beschlossen. Dies mit Blick auf die geplante Beendigung der ausserordentlichen Lage per 19. Juni.
Sportanlagen dürfen unter Einhaltung der Hygiene- und Distanzvorgaben wieder weitgehend uneingeschränkt genutzt werden. Erlaubt sind wieder Sportveranstaltungen mit bis zu 300 Personen und die Campingplätze können geöffnet werden.
Der Gemeinderat unterstützt die Rückkehr zur Normalität, indem er ab dem 6. Juni eine möglichst weitreichende Normalisierung des Trainings- und Wettkampfbetriebs und eine möglichst ungezwungene Nutzung der Freibäder ermöglicht.
Maximale Gästezahl für Hallen- und Freibäder
Ab dem 6. Juni kann in allen Berner Hallen- und Freibäder nicht nur geschwommen, sondern auch wieder geplanscht und im Freibad «gsünnelet» werden. Um sicherzustellen, dass die Gäste die Distanzvorschriften einhalten können, wird für jedes Bad eine maximale Zahl von Gästen festgelegt, die sich gleichzeitig in der Anlage aufhalten dürfen.
Das Personenaufkommen wird mit einem Zählsystem an den Eingängen kontrolliert. An Orten wie beispielsweise vor den Schwimmbad-Restaurants und den WC-Anlagen, wo sich schnell viele Personen ansammeln, werden Leitsysteme eingerichtet.
Vereinfachtes Schutzkonzept und Contact Tracing für Vereine
Ab dem 6. Juni fallen die meisten Vorgaben für Vereinstrainings weg: Gruppengrösse und Anzahl gleichzeitig trainierender Gruppen sind nicht länger beschränkt, und Körperkontakt beim Training ist wieder zugelassen.
Für alle Vereine gilt nach wie vor, dass sie bei den Trainings die Hygiene- und wenn immer möglich die Distanzregeln einhalten und ein vereinfachtes Schutzkonzept bei sich haben müssen. Angaben zum Contact Tracing sind zwingender Bestandteil des Schutzkonzepts.
Der Gemeinderat gestattet unter Einhaltung der Vorgaben des Bundesrats auch die Durchführung von Sportveranstaltungen von bis zu 300 Personen.
Eigenverantwortung und gegenseitige Rücksichtnahme
Der Gemeinderat trägt bei der Umsetzung der bundesrätlichen Vorgaben dem Bedürfnis von Bevölkerung und Vereinen Rechnung, sich ungezwungener bewegen und unter einfacheren Bedingungen trainieren zu können. Er verzichtet deshalb auf strenge Vorgaben, ruft aber die Nutzerinnen und Nutzer der Sportanlagen dazu auf, eigenverantwortlich mit den neuen Freiheiten umzugehen und Rücksicht aufeinander zu nehmen. Gezielte Kommunikationsmassnahmen vor Ort sollen dabei helfen.