Der Gemeinderat wird zu folgenden Massnahmen aufgefordert: Der Gemeinderat verzichtet auf die weitere Planung der Velobrücke.
Gemeinderat
Nach der letzten Gemeindeversammlung liegt in Kirchlindach ein zerstrittener Gemeinderat vor. - Symbolbild

Es zeichnet sich in der Stadt Bern ein Budgetdefizit in zweistelliger Millionenhöhe ab. Die Stadt muss dringend sparen.

Dies sowohl bei den Konsumausgaben aber anderseits auch bei unsinnigen und unverhältnismässig hohen Investitionen. Auf die weitere Planung der Velobrücke ist zu verzichten.

Der Gemeinderat wird deshalb zu folgenden Massnahmen aufgefordert: Der Gemeinderat verzichtet auf die weitere Planung der Velobrücke.

Begründung der Dringlichkeit

Sofern die Motion nicht dringlich erklärt werden sollte, besteht die Gefahr, dass sie nicht mehr umgesetzt werden kann und weitere Planungskosten entstehen.

Antwort des Gemeinderats

Im Februar 2018 hat der Gemeinderat entschieden, vor der Durchführung des Wettbewerbs für die geplante Fuss- und Veloverbindung Breitenrain – Länggasse vertiefte Abklärungen vorzunehmen. Er beauftragte die Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün, bis Ende 2019 zuhanden des Stadtrats Entscheidgrundlagen betreffend Wahl der Linienführung zwischen Polygonbrücke auf der Seite Breitenrain und der Inneren Enge bzw. dem Viererfeld auf der anderen Aareseite zu erarbeiten. Zudem sollten Fragen zur Dimensionierung der Brücke, zu den Zufahrtswegen und zu einem möglichen Shuttle-Betrieb geklärt werden.

Gleichzeitig bekräftigte der Gemeinderat im Februar 2018, dass die Brücke – unabhängig von der Frage der Linienführung und der Dimensionierung – nicht durch den motorisierten Individualverkehr (MIV) genutzt und deshalb auch nicht für den MIV konzipiert werden soll. Die Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün hat die besagten Abklärungen fristgerecht abgeschlossen, dem Stadtrat aber noch nicht vorgelegt, nachdem im Zusammenhang mit städtebaulichen Entwicklungen eine weitere mögliche Linienführung zwischen dem Wylerfeld und der Länggasse ins Spiel gekommen ist. Diese würde auf der Seite Breitenrain eine direkte Zufahrtsroute zur Brücke ermöglichen.

Eine erste Machbarkeitsstudie hat gezeigt, dass eine Linienführung von der Wylerstrasse unmittelbar über die Bahngleise und die Polygonstrasse zum Viererfeld zwar technisch machbar ist, aber den Rückbau von Gebäuden bedingen würde. Der Gemeinderat sieht in dieser Variante ein grosses stadträumliches Potenzial und hat deshalb im Dezember 2019 entschieden, die Spielräume dafür in einer Vertiefungsstudie bis Ende 2020 genauer auszuloten.

Sobald die Ergebnisse der erwähnten Vertiefungsstudie vorliegen, wird der Gemeinderat dem Stadtrat eine Vorlage zur Linienführung sowie das Vorgehen für den Wettbewerb vorlegen. Bis zu diesem Zeitpunkt werden keine weiteren Kredite gesprochen, und der Stadtrat wird grundsätzlich darüber befinden können, wie mit dem Projekt Fuss- und Veloverbindung Breitenrain – Länggasse weiter umgegangen werden soll.

Würde die Planung der Fuss- und Velobrücke zum jetzigen Zeitpunkt sistiert, so würde im Übrigen die Erfolgsrechnung weder im laufenden noch im kommenden Jahr entlastet, da es sich hier um Ausgaben der Investitionsrechnung handelt. Investitionskredite belasten die Erfolgsrechnung erst in demjenigen Zeitpunkt, in welchem diese Kredite aktiviert werden müssen.

Was die Fuss- und Velobrücke betrifft, wäre dies zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Fall; dann würde die Abschreibungsdauer 40 Jahre betragen. Würde das Projekt hingegen ganz abgebrochen, müssten die aufgelaufenen Kosten sofort abgeschrieben werden, was die Erfolgsrechnung im laufenden Jahr signifikant belasten würde.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

SVP