Drei Berner Ärzte müssen Krankenkassen hohe Beträge zurückzahlen

Das Gericht gab damit Klagen von Krankenkassen gegen die fraglichen Ärzte Recht, wie aus den am Dienstag veröffentlichten Urteilen hervorgeht. Der Krankenkassen-Dachverband Santésuisse hatte die Klagen gestützt auf Kostenvergleiche im Namen der Kassen eingereicht.
Eine Klage lehnte das Schiedsgericht ab. Und in einem Fall wälzte es einen Teil der Verfahrenskosten auf die Krankenversicherer ab.
Das am kantonalen Verwaltungsgericht angesiedelte Schiedsgericht entschied auch, dass mehrere Krankenkassen wegen Differenzen zur Abgeltung von Leistungen gegen ein Berner Spital klagen dürfen. Zuvor war eine Vermittlungsverhandlung gescheitert. Es geht um rund 380'000 Franken.
Und in einem Teilurteil hat das Gericht entschieden, dass ein anderes Berner Spital der Tarifsuisse AG Einsicht geben muss in 55 Rechnungsdossiers. Tarifsuisse ist ein Tochterunternehmen von Santésuisse.