Berner Ratsbüro begrüsst Stellvertretung bei Mutterschaftsurlaub

Das Büro des Grossen Rates reagierte je nach Abwesenheitsgrund differenziert auf das Anliegen, war in seiner Antwort, die am Montag, 23. Januar 2023, publiziert wurde, zu lesen.
Die Motionärinnen nennen folgende Gründe für eine Vertretung: Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub, krankheits- oder unfallbedingte Abwesenheiten, Militär- oder Zivildienst, arbeits- oder studienbedingte Abwesenheiten und freiwillige Abwesenheiten.
Sie argumentieren, dass mit einer Vertretung knappe Mehrheitsverhältnisse weniger durch Absenzen verändert werden.
Eine Absenz falle nicht «allzu sehr» ins Gewicht
In seiner Antwort schrieb das Büro des Grossen Rates, dass aufgrund der Grösse des Parlaments eine Absenz nicht «allzu sehr» ins Gewicht falle.
Zudem wäre für eine Stellvertretung eine Verfassungsänderung nötig.
Die Motionärinnen wollen die Abwesenheit aufgrund des Mutterschaftsurlaubs hervorheben.
Aktuell könnten junge Mütter nicht am Ratsbetrieb und an Abstimmungen teilnehmen, ohne dadurch ihre Mutterschaftsentschädigung zu verlieren.
Stellvertretungsmöglichkeit gibt es in fünf kantonalen Parlamenten
Aufgrund dieses Arguments begrüsst das Ratsbüro eine Stellvertretung beim Mutterschaftsurlaub.
Ferner könne sich das Büro auch vorstellen, bei längeren krankheits- oder unfallbedingten Absenzen einer Stellvertretung zuzustimmen, ist in seiner Antwort zu lesen. Die übrigen Gründe lehnt das Ratsbüro ab, da diese Abwesenheiten planbar seien.
Aktuell kennen fünf kantonale Parlamente eine Stellvertretungsmöglichkeit. Es sind diejenigen im Wallis, Neuenburg, Jura, Genf und Graubünden.
Im Kanton Aargau hat die Stimmbevölkerung einer solchen Änderung im letzten Herbst zugestimmt.