Berner Gemeinden sollen Energievorschriften harmonisieren

Der Grosse Rat hatte den entsprechenden Gesetzesartikel an die Bau-, Energie-, Verkehrs- und Raumplanungskommission (BaK) zurückgewiesen. Dies mit der Auflage, eine Formulierung zu finden, die künftig eine maximale Abweichmöglichkeit für die Gemeinden festlegt. Heute können die Gemeinden strengere Vorschriften erlassen als der Kanton.
Die Mehrheit der BaK will diese Bandbreite durch die Regierung auf Verordnungsstufe regeln lassen. Eine Minderheit möchte nichts ändern, um den Gemeinden Gestaltungsfreiheit zu lassen. Einig ist sich die Kommission darin, dass das Ziel einer Harmonisierung im Energiegesetz verankert werden soll.
Den Gemeinden sollen mit Musterregelungen Instrumente zur Verfügung gestellt werden, die ihnen dienlich sind, um die Vorschriften zur Energienutzung umzusetzen.
Die umstrittensten Fragen der Gesetzesrevision hatte der Grosse Rat bereits in der Wintersession bereinigt. So lehnte die bürgerliche Mehrheit ein explizites Verbot von Öl- und Gasheizungen ab. Nur knapp scheiterte die Pflicht zur Bestückung von Dachflächen mit Solaranlagen.