Im Hinblick auf die kantonale Abstimmung von Mitte Mai haben die Grünliberalen die Ja-Parole zu einer Verfassungsänderung ausgegeben. Dabei geht es um eine Stärkung des demokratischen Instruments des Volksvorschlags.
Stadt Bern
Die Stadt Bern von oben mit Aussicht auf Bundeshaus. - Keystone

Mit einem Volksvorschlag können die Stimmberechtigten zu gewissen Vorlagen Forderungen stellen und eine Volksabstimmung verlangen. Dieses demokratische Instrument kann jedoch aufgrund der aktuellen Gesetzgebung mit einem «Buebetrickli» ausgehebelt werden.

Dies dann, wenn das Kantonsparlament dem Volk bei einer Vorlage zwei Varianten zur Abstimmung vorlegt. Dies nennt sich Eventualantrag. In den vergangenen Jahren wurde dieser immer wieder taktisch eingesetzt, um Volksvorschläge zu verhindern.

Bernische Kantonsverfassung müsste geändert werden

Damit soll nun Schluss sein, forderte der grünliberale Grossrat Michael Köpfli. Der Volksvorschlag müsse Vorrang erhalten gegenüber dem Instrument des Eventualantrags, so die Forderung. Um sie zu erfüllen, muss die bernische Kantonsverfassung entsprechend abgeändert werden.

Der Eventualantrag könne auch weiterhin eingesetzt werden, wenn er sinnvoll sei, betonte Köpflis Partei am Donnerstag in einer Mitteilung.

Die Berner Grünliberalen fassten ausserdem dreimal die Ja-Parole zu den eidgenössischen Abstimmungsvorlagen, also zum Filmgesetz, zum Transplantationsgesetz und zur Frontex-Vorlage.

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