Das Bundesamt für Justiz (BJ) hat im Auftrag der Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) einen Bericht zum Thema Stalking verfasst
Verwaltung
Verwaltung (Symbolbild). - Der Bundesrat

Das BJ wurde von der RK-N beauftragt, die Vor- und Nachteile der Kodifizierung eines spezifischen Stalking-Straftatbestands aufzuzeigen. Geprüft wurden sowohl ein eigener Straftatbestand im Strafgesetzbuch (StGB) als auch eine Ergänzung des bereits bestehenden Nötigungs- bzw. Drohungstatbestandes.

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