Wie die Gemeinde Thurnen mitteilt, gibt es in der Gemeinde Bäume und Sträucher, die den zugelassenen Freiraum unterschreiten und zurechtgestutzt werden müssen.
Gemeindeverwaltung Thurnen.
Gemeindeverwaltung Thurnen. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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An vielen Orten in der Gemeinde Thurnen wuchern Hecken und Sträucher in das Strassenterrain hinein. Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen stehen oder in den Strassenraum hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmer, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. Zudem wird die Kehrichtabfuhr behindert.

Zur Verhinderung derartiger Verkehrsgefährdungen schreibt die Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 unter anderem vor, dass Hecken, Sträucher, Anpflanzungen seitlich mindestens 50 Zentimeter Abstand vom Fahrbahnrand haben müssen. Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse freizuhaltenden Luftraum von 4,50 Meter Höhe hineinragen; über Geh- und Radwegen muss eine Höhe von 2,50 Meter freigehalten werden.

Bei gefährlichen Strassenstellen längs öffentlichen Strassen, insbesondere bei Kurven, Einmündungen, Kreuzungen, Bahnübergängen dürfen höherwachsende Bepflanzungen aller Art (auch landwirtschaftliche Kulturen) die Verkehrsübersicht nicht beeinträchtigen, weshalb ein je nach den örtlichen Verhältnissen ausreichender Seitenbereich freizuhalten ist.

Die Strassenanstösser werden aufgefordert, Hecken und Sträucher sowie Bäume entlang der öffentlichen Strassen und Trottoirs bis zum 31. März 2022 und im Verlaufe des Jahres nötigenfalls erneut auf des vorgeschriebene Lichtmass zurückzuschneiden.

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