Wie die Gemeinde Gerzensee BE schreibt, wurde an der Versammlung am 29. Januar 2022 dem Reglement zur Erhebung der Konzessionsabgabe Stromversorgung zugestimmt.
Die Gemeindeverwaltung in.
Die Gemeindeverwaltung in. - Nau.ch
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Seit vielen Jahren haben die Bernischen Gemeinden mit der BKW Energie AG einen Vertrag für die Erhebung von Konzessionsabgaben abgeschlossen. Mit diesem Vertrag wurde die BKW als Energieversorger berechtigt, eine sogenannte Konzessionsabgabe für die Inanspruchnahme des öffentlichen Terrains an den Endverbraucher weiter zu verrechnen.

In den Rechnungen an die Strombezüger wird dieser Betrag mit dem Titel «Abgabe an Gemeinde» transparent abgedruckt und beträgt 1,5 Rappen pro bezogene kWh. Der Gesamtertrag für die Gemeinde Gerzensee BE betrug im Jahr 2020 55'854 Franken, für das Jahr 2021 ist ein Betrag von 55'000 Franken budgetiert.

Die Abgabe stellt für die Gemeinde eine sichere und wichtige Einnahme dar und leistet damit einen Beitrag an die Unterhaltsarbeiten, welche durch die Gemeinde getragen werden und in Zusammenhang mit dem Versorgungsnetz stehen. Der Ertrag wird vollumfänglich dem allgemeinen Haushalt gutgeschrieben.

Das Reglement zur Erhebung der Konzessionsabgabe soll den Status Quo erhalten

Ein in dieser Sache erlassener Bundesgerichtsentscheid besagt, dass Konzessionsverträge zwischen der Gemeinde und dem Elektrizitätsversorgungsunternehmen einer genügend rechtlichen Grundlage bedürfen, damit den Endverbrauchern diese Abgabe verrechnet werden kann.

Aus diesem Grund muss ein Reglement zur Erhebung der Konzessionsabgabe Stromversorgung erlassen werden, um den Status quo zu sichern.

Die Abgabe beträgt 1,5 Rappen pro Kilowattstunde der aus dem Verteilnetz an Endkunden ausgespeisten Energie und ist auf 300 Franken pro Jahr und Stromzähler beschränkt. An der Gemeindeversammlung vom 29. Januar 2022 wurde das Reglement genehmigt.

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