

Toffen: Gemeinde-Urnenabstimmung abgesagt

Angesichts der Covid-19 Situation hat der Gemeinderat beschlossen, am 13. Juni 2021 anstelle der abgesagten Gemeindeversammlung über vier Vorlagen an der Urne abstimmen zu lassen. Der Regierungsstatthalter hat die entsprechende Bewilligung erteilt. Folgende vier Vorlagen kommen zur Abstimmung:
1. Genehmigung Jahresrechnung 2020
2. Genehmigung Nachkredit zum Verpflichtungskredit Ersatz Küche MZG von Fr. 8'308.85
3. Genehmigung Teilrevision Reglement zur Übertragung von Aufgaben an Dritte
4. Genehmigung Reglement über die Erhebung der Konzessionsabgabe Stromversorgung
Aktenauflage
Die Unterlagen zur Gemeinde-Urnenabstimmung liegen ab dem 10. Mai 2021 bei der Gemeindeverwaltung Gurzelen öffentlich zur Einsichtnahme auf. Die wichtigsten Dokumente können ebenfalls obenstehend eingesehen werden.
Ausübung des Abstimmungsrechts
Gemäss Art. 13 Gemeindegesetz sind in Gemeindeangelegenheiten Frauen und Männer stimmberechtigt, die in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde Gurzelen wohnhaft sind.
Das Abstimmungsmaterial (inkl. Erläuterungen zu den Vorlagen) wird den Stimmberechtigten spätestens 21 Tage vor dem Abstimmungstag zugestellt.
Stimmberechtigte, die im Stimmregister eingetragen sind und keine Ausweiskarte erhalten oder diese verloren haben, können bei der Gemeindeschreiberei bis Freitag, 11. Juni 2021, 11.30 Uhr, ein Doppel verlangen.
Stimmabgabe an der Urne
Für die Stimmabgabe ist das Lokal in der Gemeindeverwaltung wie folgt geöffnet: Sonntag, 13. Juni 2021, 11.00 bis 12.00 Uhr.
Briefliche Stimmabgabe
Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Abstimmungsmaterials zulässig. Wer brieflich abstimmen will, legt den ausgefüllten Abstimmungszettel in das Stimmzettelkuvert und klebt dieses zu. Das verschlossene Kuvert ist zusammen mit der persönlich unterzeichneten Ausweiskarte in das Antwortkuvert zu legen.
Dieses ist ebenfalls zu verschliessen und es darf keine Kennzeichen tragen. Das Antwortkuvert kann sodann frankiert der Post übergeben oder in den Briefkasten bei der Gemeindeverwaltung, Dörfli 117, eingeworfen werden (letzte Leerung Sonntag, 13. Juni 2021, 11.00 Uhr). Im übrigen wird auf die Bestimmungen über die briefliche Stimmabgabe verwiesen, die auf dem Abstimmungskuvert abgedruckt sind.
Stellvertretung
Die Stimmabgabe mittels Stellvertretung ist nicht zulässig.
Auszähllokal
Die Auszählung findet in der Gemeindeverwaltung statt.
Bekanntgabe des Resultats
Das Abstimmungsergebnis wird nach der Auszählung im Schaukasten bei der Gemeindeverwaltung angeschlagen, in den nächstfolgenden Ausgaben des Thuner Amtsanzeigers und unter www.gurzelen.ch publiziert.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen Abstimmungen in Gemeindeangelegenheiten kann innert 30 Tagen nach dem Abstimmungstag beim Regierungsstatthalter von Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, Beschwerde geführt werden (Art. 67a VRPG). Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung und die Unterschrift enthalten.