

Beschlüsse des Gemeindeparlaments

Beschlüsse des Gemeindeparlaments vom 11.06.2019
1. Begrünung Bahnhofplatz / Bushof – Postulat Grüne Fraktion
Das Postulat wird erheblich erklärt.
2. E-Mobilitätsstrategie in Münsingen – Postulat Grüne Fraktion
Das Postulat wird erheblich erklärt.
3. Öffentliche Bücherschränke – Postulat GLP
Das Postulat wird erheblich erklärt und gleichzeitig als erledigt abgeschrieben.
4. Übertrag von der Spezialfinanzierung "Abwasser Rechnungsausgleich" nach Spezialfinanzierung "Abwasser Werterhalt" - Nachkredit
Der Nachkredit zu Lasten „Einlage in Spezialfinanzierung Abwasser Werterhalt“ von CHF 1‘173‘624.00 wird bewilligt.
5. Rechnung 2018
Die Rechnung 2018 sowie der Geschäftsbericht 2018 werden genehmigt. Die Rechnung 2018 der Gemeinde Münsingen schliesst mit einem Überschuss im Steuerhaushalt von CHF 1‘540‘971.30 ab.
6. Personalreglement – Revision per 01.01.2020
Das Personalreglement wird genehmigt und per 01.01.2020 in Kraft gesetzt.
7. Abfallreglement – Teilrevision per 01.01.2020
Das Abfallreglement wird genehmigt und per 01.01.2020 in Kraft gesetzt.
8. Münsingen 2030 - Berichterstattung über die Siedlungsentwicklung nach innen
Die Berichterstattung zur Siedlungsentwicklung (SEin) nach innen wird zur Kenntnis genommen. Gleichzeitig wird das Postulat der grünliberalen Fraktion und Mitunterzeichnende vom 19.03.2017 als erledigt abgeschrieben.
9. Verlegung Industriestrasse - Investitionskredit Planung
Der Investitionskredit Planung Verlegung Industriestrasse in der Höhe von CHF 360‘000.00 inkl. MwSt. wird genehmigt. Die Kosten (Abschreibungen) werden der Spezialfinanzierung Mehrwertabschöpfung belastet.
10. Ersatz Mischabwasserleitung Promenadenweg - Kreditabrechnung
Die Kreditabrechnung für den Ersatz der Mischabwasserleitung Promenadenweg mit einem Total von CHF 189‘329.60 inkl. MwSt. und einer Kreditunterschreitung von CHF 31‘670.40 inkl. MwSt. wird zur Kenntnis genommen
Bei den Geschäften 6 und 7 besteht die Möglichkeit einer fakultativen Urnenabstimmung. Innert 30 Tagen seit Veröffentlichung des Beschlusses im Anzeiger, das heisst bis 19.07.2019, können mindestens 150 Stimmberechtigte unterschriftlich ein Begehren um Durchführung einer Urnenabstimmung (fakultatives Referendum) und/oder einen Volksvorschlag als ausformulierten Entwurf (konstruktives Referendum) einreichen. Da das Fristende auf einen Samstag fällt, verlängert sich die Frist zur Einreichung bis Montag, 22.07.2019.