Neu sind in Basel-Stadt für die Wirtefachprüfung keine Vorbereitungskurse mehr nötig.
Gastronomie
In Basel muss man künftig keine Vorbereitungskurse zum Wirtpatent absolvieren. Foto Reto Schläppi (Symbolbild) - Community

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Basler Regierung hat die städtische Wirtefachprüfung revidiert.
  • Somit müssen nun in Basel nur Kenntnisse im Gastrowesen vorhanden sein, um Wirt zu werden.
Ad

Die Basler Regierung hat das Reglement über den Fähigkeitsausweis und über die Durchführung der Wirtefachprüfung einer Totalrevision unterzogen. Damit werde eine effiziente, sachgerechte und dienstleistungsorientierte Ausgestaltung der Wirtefachprüfung gewährleistet, teilte die Regierung am Dienstag mit.

Wirtefachprüfung benötigt ab nächste Woche keine absolvierten Vorkurse

Wer in Basel-Stadt somit künftig Wirtin oder Wirt werden möchte, muss keine Vorbereitungskurse mehr besuchen. Neu sind nur noch Kenntnisse für den Fähigkeitsausweis nötig, die für das Gastrowesen relevant sind. Es handelt sich dabei um den Arbeitnehmer- und den Konsumentenschutz.

restaurant
In der Stadt Basel müssen jetzt nur noch Kenntnisse im Gastrowesen vorhanden sein, um ein Restaurant zu eröffnen. (Symbolbild) - Pixabay

Wie im Bau- und Verkehrsdepartement Basel-Stadt am Dienstag zu erfahren war, werden auch die Prüfenden ausgewechselt. Neu führt nicht mehr der Wirte-Verband Basel-Stadt die Wirtefachprüfung durch. Diese Aufgabe übernimmt der Kanton.

«Wirte-Patent Light»

Der Grosse Rat hatte das «Wirte-Patent light» im September 2019 gutgeheissen. Die Basler Regierung hatte sich eigentlich für die Abschaffung des Wirte-Patents ausgesprochen.

Basler Regierung
Am 20. Oktober werden im Kanton Basel-Stadt die politischen Verhältnisse neu geordnet, mit möglichen Veränderungen im Grossrat und einer voraussichtlichen Bestätigung der Amtsinhaber. (Symbolbild) - Keystone

Der vorberatenden Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission ging dies aber zu weit. Sie schlug als Kompromiss das «Wirte-Patent light» vor. Dieses beinhaltet unter anderem die Aufhebung der Wohnsitzpflicht für Wirte im Kanton Basel-Stadt und der Anwesenheitspflicht der Wirte im Lokal. Das revidierte Reglement soll voraussichtlich am Samstag im Kantonsblatt publiziert werden und fünf Tage nach Publikation in Kraft treten.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Regierung