Ein angesehener Altphilologe an der Universität Basel forderte von seinen Mitarbeiterinnen, dass sie ihn mehr als 100 Mal zitieren.
Uni Basel
Hörsääle an der Uni Basel - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Professor an der Uni Basel nutzte seine Doktorandinnen schonungslos aus.
  • Während er ihre Arbeiten einfach klaute, verlangte er von ihnen das Gegenteil.
  • Der Fall zieht sich bereits über zehn Jahre hin.
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Drei Doktorandinnen an der Universität Basel wurden anscheinend unfair von ihrem Professor behandelt.

Wie die «BZ Basel» berichtet, zieht sich der Fall zwischen dem Altphilologen und den Doktorandinnen bereits seit zehn Jahren hin.

Der Professor bezog die drei Promovierenden zwar in seine Forschung ein, zitierte sie allerdings kaum oder gar nicht. Andersherum erwartete er von ihnen, ihn in ihren Arbeiten über 100 Mal zu zitieren.

So wurden die Leistungen der jungen Wissenschaftlerinnen kaum sichtbar, während der Professor im Rampenlicht stand. Er ist auf seinem Gebiet weltweit führend und wird dafür vom Schweizerischen Nationalfonds alimentiert.

Professor drohte mit schlechter Benotung

Die Doktorandinnen widersetzten sich den Zitieranweisungen ihres Professors. Dieser drohte ihnen jedoch, sie schlecht zu benoten und eine Publikation zu verhindern, falls sie nicht seinen Forderungen nachkämen. Aufgrund dieser Bedrohung entschieden sich die Frauen, ihn bei der Universität anzuzeigen.

Der Professor wertete die Vorwürfe als Majestätsbeleidigung. In der Fakultätssitzung erklärte er die Karrieren der Beschwerdeführerinnen für beendet. Und er schrieb eine E-Mail an den Vater einer Doktorandin, in der er massive Vorwürfe gegen sie erhob.

Vorwürfe seit zehn Jahren

Der Integritätsbeauftragte der Universität prüfte die drei Anzeigen. Er kam zu dem Schluss, dass in einem Fall ein hinreichender Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten bestehe.

Vor zehn Jahren stufte das Rektorat die Integritätsverletzungen als schwerwiegend ein und erklärte das Vertrauensverhältnis als irreparabel zerstört. Es leitete deshalb ein Entlassungsverfahren ein.

Inzwischen sind weitere schwerwiegende Vorwürfe bekannt geworden. Die Urteile sind jedoch noch nicht rechtskräftig und es gilt die Unschuldsvermutung. Der Betroffene hat seinen Lehrstuhl noch inne. Das Verfahren hat inzwischen mehrere Instanzen durchlaufen, unter anderem den Bundesgerichtshof.

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