Vereinfachter Zugang zur ambulanten Hilfe für Kinder im Baselbiet

Mit der Teilrevision des Gesetzes will der Kanton die ambulanten Hilfeleistungen in Erziehungsfragen regeln und finanzieren. Heute sei der Zugang zu ambulanten Hilfen nicht für alle Familien gewährleistet, heisst es in der Landratsvorlage. Dies könne dazu führen, dass Kinder und Jugendliche in einer Pflegefamilie oder in einem Heim untergebracht werden, obwohl eine ambulante Hilfe ausgereicht hätte.
Die Gesetzesrevision stiess im Landrat auf viel Wohlwollen. So begrüsste ein FDP-Sprecher die künftige Gleichbehandlung von ambulanten und stationären Massnahmen. Es könne nicht sein, dass Kinder stationär platziert würden, nur weil in diesem Bereich die Finanzierung besser geregelt sei, sagte er.
Die Gesetzesrevision sieht vor, dass Gemeinden weiterhin für die Abklärung, die Indikationsstellung und die Fallführung mit den betroffenen Familien zuständig sind. Der Kanton wird neu die Überprüfung «der Indikationen für die ambulanten Hilfen» übernehmen und die Rechnungen für die verfügten ambulanten Hilfen bezahlen, wobei sich auch die Erziehungsberechtigten an den Kosten beteiligen sollen.
Die SVP forderte während der zweiten Lesung in einem Antrag, dass die Beteiligung der Eltern an den Kosten nach Einkommen berechnet werden soll. Der Antrag wurde allerdings mit 57 zu 20 Stimmen bei 1 Enthaltung klar abgelehnt.
Wie der Regierungsvorlage zu entnehmen ist, sind jährlich rund 700 Kinder und Jugendliche im Landkanton auf ergänzende Hilfe zur Erziehung angewiesen.
Die Neuregelung soll Anfang August 2022 in Kraft treten.