Wie die Uni Basel angibt, wird mit dem neuen Leitfaden die Verwendung, insbesondere die Vermeidung des generalisierten Maskulinums an der Universität geregelt.
Sprechblasenbild
Eine inklusive Sprachkultur spiegelt die Vielfalt der Universität wider. - tatajantra/iStock

Die Verwendung einer inklusiven Sprache, insbesondere die Vermeidung des generalisierten Maskulinums – die Nutzung männlicher grammatischer Formen zur Bezeichnung aller Geschlechter – ist schon lange ein wichtiges gesellschaftspolitisches Anliegen, auch an der Universität.

Gleichzeitig gehört es zum Wesen einer Universität, höchste Freiheitsprinzipien im Denken, Forschen und Lehren zu wahren, auf die Eigenständigkeit und Selbstverantwortung ihrer Mitglieder zu vertrauen und sich gegenseitig mit Respekt und Toleranz zu begegnen.

Eine offene Denkkultur setzt in diesem Sinne auch eine offene Sprechkultur voraus, die durch Kreativität anregt, anstatt vorzuschreiben und zu verbieten.

Inklusive Sprache

Vor diesem Hintergrund soll der vom Rektorat verabschiedete Leitfaden zu einer inklusiven Sprachkultur beitragen, ohne den Angehörigen der Universität in ihrem persönlichen Sprachgebrauch Vorschriften zu machen – im Respekt der Vielfalt der Universität und ihrer Freiheitsprinzipien.

Der Leitfaden orientiert sich soweit möglich an bestehenden sprachlichen Regelungen, insbesondere an denjenigen des für sprachliche Festlegungen im Deutschen zuständigen Rats für deutsche Rechtschreibung, wendet diese aber auf den spezifischen universitären Kontext an.

Die wichtigsten Punkte des Leitfadens

Die Universität ist den Prinzipien von Diversität und Chancengleichheit ebenso verpflichtet wie einer freien Rede- und Denkkultur.

Die Universitätsangehörigen sind frei, die für sie angemessenen sprachlichen Möglichkeiten zu nutzen.

Die Studierenden unterliegen keinen universitären Vorgaben bezüglich gender-inklusiver Sprache.

Die Verwendung inklusiver Zeichen wie Stern oder Doppelpunkt kann weder vorgeschrieben noch verboten werden.

Juristisch relevante Texte orientieren sich an den Vorgaben

In der Anrede von Studierenden, Mitarbeitenden und anderen Gruppen sollen zumindest Frauen und Männer explizit genannt werden; möglich sind dabei Paarformen, neutrale Formen, aber auch Zusatzzeichen wie Stern oder Doppelpunkt.

Juristisch relevante Texte orientieren sich an den Vorgaben des Kantons Basel-Stadt beziehungsweise der Bundeskanzlei (Doppelformen oder neutrale Formen).

Sprachleitfaden als Hilfestellung

Der Sprachleitfaden erläutert den Umgang mit verschiedenen Textsorten, er bietet einen Werkzeugkasten als Hilfestellung bei der Umsetzung der Leitlinien und gibt Tipps für einen pragmatischen Umgang mit inklusiver Sprache.

Da es für viele Elemente einer inklusiven Kommunikation zurzeit keine definitiven Lösungen gibt und die Sprache sich diesbezüglich laufend weiterentwickelt, bildet der Leitfaden den aktuellen Stand der Diskussionen ab und ist unter diesem Vorbehalt zu lesen.

Neue Entwicklungen können in Zukunft zu Ergänzungen und Anpassungen führen.

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