Strafuntersuchung wegen Wahlbestechung im Kanton Jura eingeleitet

Das Wichtigste in Kürze
- Mehrere Befragungen und Hausdurchsuchungen wurden seit Donnerstag durchgeführt, wie die Staatsanwaltschaft am Freitag mitteilte.
Bis zum jetzigen Zeitpunkt tendiere sie dazu, den Verdacht zu bestätigen. Bis jetzt seien mindestens sechs Gemeinden in der Ajoie von den fraglichen Machenschaften betroffen.
Eine Person soll gemäss Meldung die Dienste einer bekannten Person in Anspruch genommen haben, um Wahlcouverts einzusammeln und sie ihr auszuhändigen. Für jedes Couvert soll sie einen Geldbetrag erhalten haben.
Die eingesammelten Umschläge waren gemäss Staatsanwaltschaft noch verschlossen. Manche Wählerinnen und Wähler haben für die Abgabe ihrer unausgefüllten Wahlunterlagen auch Geld bekommen.
Der Sachverhalt, der noch Gegenstand der Ermittlung ist, erfüllt den Tatbestand der Wahlbestechung gemäss Artikel 281 des Strafgesetzes und des Stimmenfangs gemäss Artikel 282bis. Den Beschuldigten droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe sowie eine Busse.
Die jurassische Regierung reagierte umgehend und kündigte am Freitag an, eine Analyse einzuleiten, um die Auswirkungen auf die Wahlen zu messen. Die kantonale Verwaltungen werde die Auswirkungen in den nächsten Tagen untersuchen, teilte die Regierung in einer Erklärung mit.