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Riehen: Festlegung des Steuerfusses für die Steuerperiode 2023
Wie die Gemeinde Riehen mitteilt, hat der Einwohnerrat für die Steuerperiode 2023 auf Antrag des Gemeinderats den Steuerfuss auf 40 Prozent festgelegt.

Der Einwohnerrat legt für die Steuerperiode 2023 auf Antrag des Gemeinderats sowie der Finanzkoordinationskommission, gestützt auf Paragraf 38 Absatz zwei der Gemeindeordnung und Paragraf neun der Steuerordnung den gemäss Paragraf zwei Absatz zwei des kantonalen Steuergesetzes definierten Steuerfuss für die Einkommenssteuer auf 40 Prozent und für die Vermögenssteuer auf 46 Prozent der vollen Kantonssteuer fest.
Dieser Beschluss wird publiziert und unterliegt dem Referendum.
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