Riehen erlässt Reglement für Videoüberwachungssystem

Der Gemeinderat erlässt, gestützt auf Paragraf 17 f Informations- und Datenschutzgesetzvom 9. Juni 2010 und nach erfolgter Vorabkontrolle durch den Datenschutzbeauftragten des Kantons Basel-Stadt, ein Reglement für das Videoüberwachungssystem der Wertstoffsammelanlage der Gemeinde.
Die Videoüberwachung soll potenzielle Täter abschrecken, Abfall wild zu deponieren, und dazu beitragen, dass anfallender Abfall schnellstmöglich entsorgt werden kann.
Am Standort befindet sich eine Videokamera. Die eingesetzte Kamera ist weder automatisch zoom- noch schwenkbar.
Die Kamera ist an einer rund 3,5 Meter langen Stahlstange befestigt, die fest im Boden verankert ist.
Benutzer werden auf die Überwachung hingewiesen
Die Kamera ist so positioniert und eingestellt, dass nur Personen auf der Sammelstelle erfasst werden und keine Unbeteiligten, welche sich in der Nähe aufhalten.
Die Benutzer der Sammelstelle werden einerseits mit einem Hinweisschild der Gemeinde Riehen über die richtige Benutzung der Wertstoffsammelstelle informiert und andererseits mit einem Piktogramm «Videoüberwachung» auf die Überwachung hingewiesen.
Die Videokamera ist dauernd in Betrieb. Sie ist nicht mit einem Rekorder verbunden, entsprechend findet keine zeitverschobene Auswertung statt.
Die Auflösung der Kamera lässt keine Identifikation von Personen zu, sondern lediglich die Erkennung von falsch deponiertem Abfall.
Zugriff auf das Livebild und Geltungsdauer
Die Übertragung des Livebilds kann von der diensthabenden Person bei der Zentrale im Werkhof der Gemeinde Riehen eingesehen werden.
Der Einsatz der Videoüberwachungsanlage wird bis zum 31. Dezember 2026 befristet.
Vor einer allfälligen Verlängerung der Bewilligung muss die Wirksamkeit der Videoüberwachung geprüft und dem Datenschutzbeauftragten des Kantons Basel Stadt zur erneuten Vorabkontrolle vorgelegt werden (Paragraf neun der Informations- und Datenschutzverordnung).
Das Reglement wird im Kantonsblatt, in der Riehener Zeitung und auf der Webseite der Gemeinde publiziert. Es tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.