Die Basler Regierung und das Fasnachts-Comité appellieren an die Fasnächtlerinnen und Fasnächtler, die vom Bundesrat verordneten Schutzmassnahmen wegen der Covid-19-Pandemie einzuhalten. Aktivitäten wie «Gässeln», «Ständeli» oder öffentliche Schnitzelbangg-Vorträge sind verboten.
Basler Fasnacht
Basler Fasnächtler trauerten mit Kerzen um ihre kurzfristig abgesagte Fasnacht 2020. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/GEORGIOS KEFALAS

Das Ausstellen von Laternen ist nur erlaubt, wenn die Maskenpflicht und die Begrenzung von Menschenansammlungen auf fünf Personen eingehalten werden kann, wie die Regierung und das Fasnachts-Comité am Freitag mitteilten. Man bedaure, dass auf die Fasnacht vom 22. bis 24. Februar verzichtet werden müsse, appelliere aber an die Bevölkerung mitzuhelfen, die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen.

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