Am Mittwoch stehen vor dem Basler Strafgericht zwei Ärzte und eine Hebamme wegen fahrlässiger Tötung einer gebärenden Mutter vor Gericht.
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Im Prozess um den Dreifachmord in der Basilika von Nizza legte der Angeklagte überraschend ein Geständnis ab. (Symbolbild) - keystone

Vor dem Basler Strafgericht müssen sich Mittwoch zwei Ärzte und eine Hebamme verantworten. Sie werden der fahrlässigen Tötung einer gebärenden Mutter beschuldigt.

Ihnen wird in der Anklageschrift auch mehrfache fahrlässige schwere Körperverletzung des neugeborenen Kindes zur Last gelegt.

Im März 2014 erlitt die Mutter bei der Geburt ihres siebten Kindes im Bethesda Spital einen Unterusriss und starb an den Folgen der inneren Blutungen. Der Säugling erlitt irreparable Gehirnschäden.

Die Basler Staatsanwaltschaft sieht die beiden Ärzte und die Hebamme in der Verantwortung. Sie hätten ihre medizinischen Sorgfaltspflichten missachtet, schreibt sie in der Anklageschrift.

Vorwürfe gegen Ärzte

Der Kopf des Fötus befand sich nicht in der korrekten Lage. Dem einen Arzt wird daher vorgeworfen, diese Situation nicht hinreichend untersucht zu haben.

Er hätte mit einer «mechanisch» erschwerten Geburt rechnen müssen. Mit einem Wehenhemmer hätte etwa der Uterusriss verhindert können.

Stattdessen habe er vorschnell eine Wehenschwäche als Grund für die Geburtskomplikationen angenommen, heisst es weiter.

Auch die Hebamme steht vor Gericht

Die Hebamme habe daraufhin der Mutter das Wehenförderungsmittel Syntocinon verabreicht.

Allerdings räumt die Staatsanwaltschaft ein, dass unklar ist, ob die Hebamme das Mittel mit oder ohne Verordnung des Arztes verabreichte. Mit «absolut überwiegender» Wahrscheinlichkeit habe dies zum Uterusriss geführt.

Dadurch wurde der Fötus unterversorgt und erlitt einen schweren Sauerstoffmangel und dadurch Gehirnschäden. Das Kind kam leblos zur Welt und musste sofort reanimiert werden.

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Das Basler Strafgericht. (Archivbild) - keystone

Mit einer rechtzeitigen Zuhilfenahme einer Zange wäre mit einer Wahrscheinlichkeit von 80 Prozent kein Gehirnschaden entstanden, wie es in der Anklageschrift unter Berufung auf ärztliche Gutachten heisst.

Zudem hätten die Ärzte beim Zustand der Mutter «den Ernst der Lage ignoriert» und nicht nach den Ursachen für die Blutungen gesucht. Der Tod der Frau wäre aus der Sicht der Staatsanwaltschaft «vermeidbar» gewesen.

Säugling zu spät intubiert

Den beiden Ärzten wird auch vorgeworfen, dem Kind nach der Geburt grobfahrlässig weitere Schäden zugefügt zu haben.

Sie hätten den Säugling zu spät intubiert und somit den Sauerstoffmangel um zwölf Minuten verlängert.

Das Kind trug erhebliche und bleibende Behinderungen des gesamten Bewegungsapparat davon, wie medizinische Untersuchungen ergaben.

Mit einer vorgängigen Prüfung des Geburtsstillstand hätte das Leben der Mutter gerettet und die Verletzungen beim Baby vermieden werden können, folgert die Staatsanwaltschaft.

Sie stuft die Verhandlung als dringlich ein, da der Fall sonst im März 2024 verjährt. Für die drei Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

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