Personen in finanzieller Not bekommen in Basel-Stadt je 550 Franken

Mit 55 Ja- zu 38-Nein-Stimmen bei einer Enthaltung bewilligte das Kantonsparlament am Donnerstag, 20. Oktober 2022, die Ausgabe von 4,9 Millionen Franken.
Anspruchsberechtigt sind laut dem Ratschlag des Regierungsrats Personen, die im Jahr 2020 eine Einkommenseinbusse von mindestens fünf Prozent erlitten.
Eine Kausalität zur Corona-Pandemie kann und muss nicht nachgewiesen werden.
Gemäss Schätzungen der Verwaltung erlitten rund 6150 Steuerpflichtige, die Prämienverbilligung beziehen, mit 2500 Kindern eine solche Einkommenseinbusse.
Mitte-EVP war gespalten
Für diese einmalige Härtefallausgabe sprachen sich die Fraktionen SP, GAB und GLP aus.
SVP, FDP und LDP stimmten dagegen, die Fraktion Mitte-EVP war bei der Schlussabstimmung gespalten.
Zuvor hatte noch die Gesundheits- und Sozialkommission des Grossen Rates (GSK) nach einem Stichentscheid des Vizepräsidenten eine Ablehnung empfohlen.