Dazu zählen unter anderen. Schwangerschaft, Mutter- oder Vaterschaftsurlaub, Krankheit und Unfall. Oder Krisensituationen wie eine Pandemie.
Regierung in Basel
Der Basler Grosse Rat. - Keystone

Abwesende können im Basler Grossen Rat künftig in Ausnahmefällen auch digital abstimmen.

Das Kantonsparlament stimmte am Mittwoch, 8. Februar 2023, mit 88 zu 4 Stimmen der Teilrevision des Gesetzes über die Geschäftsordnung des Grossen Rats zu.

Ausnahmen sind unter anderen Schwangerschaft, Vaterschaftsurlaub und Krankheit

Die revidierte Geschäftsordnung, die das Ratsbüro dem Grossen Rat vorlegte, ermöglicht, dass Parlamentarierinnen während der Schwangerschaft und während des Mutterschaftsurlaub in Abwesenheit abstimmen können.

Auch bei einem Vaterschaftsurlaub und beim neu in der Schweiz eingeführten Adoptionsurlaub sind digitale Abstimmungen möglich.

Dasselbe gilt, wenn jemand wegen eines Unfalls oder einer Krankheit während zweier Monate das Rathaus nicht aufsuchen kann.

Das Ratsbüro kann zudem in Krisensituationen wie zum Beispiel in einer Pandemie beschliessen, dass Ratsmitglieder online abstimmen können.

Ziel: Bessere Vereinbarkeit von Parlamentsmandat und Privat-/Berufsleben

Für eine lange Debatte sorgte der Änderungsvorschlag des Ratsbüros, dass Ratsmitglieder ein Kontingent von maximal vier Sitzungstagen pro Amtsperiode erhalten, bei sie denen digital abstimmen können.

Wer zum Beispiel wegen eines beruflichen Termins verhindert ist, kann im Schnitt einmal pro Jahr seine Stimme online abgeben. In Abwesenheit wird kein Sitzungsgeld ausbezahlt und es sind auch keine Voten möglich.

Ziel dieser Änderung ist eine bessere Vereinbarkeit von Parlamentsmandat und dem weiteren Privat- und Berufsleben, wie es im Bericht des Ratsbüros heisst.

Die physische Anwesenheit im Grossen Rat solle aber die Regel bleiben.

Kontingent von vier Abwesenheitstagen bewilligt

Die Fraktionen FDP und SVP stemmten sich gegen die Einführung von «Jokertagen», wie diese Lösung von manchen Ratsmitgliedern genannt wurde.

Innerhalb mancher Fraktionen gab es teilweise unterschiedliche Meinungen dazu.

Schliesslich lehnte das Parlament den Änderungsantrag der FDP und SVP mit 50 zu 39 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab und stimmte somit für ein solches Kontingent von vier Abwesenheitstagen.

Änderung bei der Beschränkung parlamentarischer Vorstösse zurückgewiesen

Ein weiterer strittiger Punkt war die Beschränkung der Anzahl parlamentarischer Vorstösse. Das Ratsbüro konnte sich dabei nicht mit seinen Änderungen durchsetzen.

Es schlug vor, dass an einer Session höchstens zwei Motionen und maximal vier Anzüge eingereicht werden dürfen.

Der Begriff «Session» umfasst neu sämtliche Sitzungen in einem Monat. SP, FDP und SVP stemmten sich gegen eine solche Einschränkung und hatten die Mehrheit auf ihrer Seite.

Die revidierte Geschäftsordnung tritt bis spätestens 1. Februar 2025 in Kraft.

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