Wie die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft berichten, werden die Zuständigkeiten für die Geschäftsführung im Bereich der Projektförderung neu festgelegt.
Das Kunstmuseum Basel, das ganz der zeitgenössischen Kunst gewidmet ist, liegt idyllisch am Grossbasler Rheinufer im St. Alban Quartier.
Das Kunstmuseum Basel, das ganz der zeitgenössischen Kunst gewidmet ist, liegt idyllisch am Grossbasler Rheinufer im St. Alban Quartier. - Nau.ch / Werner Rolli

Die Abteilung Kultur des Kantons Basel-Stadt und die Abteilung Kulturförderung des Kantons Basel-Landschaft pflegen im Bereich der projektorientierten zeitgenössischen Kulturförderung seit vielen Jahren eine erfolgreiche partnerschaftliche Zusammenarbeit.

Sie werden dabei von gemeinsamen beratenden Fachausschüssen unterstützt.

Dies ermöglicht eine effiziente und qualitätsorientierte Förderung, welche Synergien nutzt und die Entwicklungen des professionellen Kulturschaffens in der Region umfassend denkt.

Die BKSD Basel-Landschaft und das PD Basel-Stadt legen gemeinsam fest, welcher Kanton die Geschäftsstellen der jeweiligen Fachausschüsse führt.

Erweiterung der bikantonalen Zusammenarbeit

Aktuell sind die Geschäftsstellen der Fachausschüsse Film & Medienkunst sowie Literatur bei der Abteilung Kultur Basel-Stadt angesiedelt, diejenigen der Fachausschüsse Tanz und Theater sowie Musik bei der Abteilung Kulturförderung Basel-Landschaft.

Per 1. Januar 2024 soll die Geschäftsstelle des Fachausschusses Musik an den Kanton Basel-Stadt übergehen.

Im Gegenzug wechselt die Geschäftsführung des Fachausschusses Literatur zum Kanton Basel-Landschaft.

Im Rahmen der erneuerten Kulturpartnerschaft wird die bikantonale Zusammenarbeit per 2024 um eine regionale Fachpauschale Strukturentwicklung erweitert.

Unterstützung von Institutionen und Trägerschaften

Diese eröffnet Möglichkeiten, um Institutionen und Trägerschaften in Bezug auf die Struktur- und Organisationsentwicklung, etwa im Zuge von Nachfolgeregelungen, wirkungsvoll zu unterstützen.

Die Geschäftsführung für diese Fachpauschale nimmt der Kanton Basel-Landschaft wahr.

Wie die Zuständigkeiten für die gemeinsamen Förderbereiche ab 1. Januar 2024 definiert werden, ist auf der Webseite der Stadt Basel einzusehen.

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