Neuerungen in der Kunst- und Kulturförderung der Kantone Basel

Die Abteilung Kultur des Kantons Basel-Stadt und die Abteilung Kulturförderung des Kantons Basel-Landschaft pflegen im Bereich der projektorientierten zeitgenössischen Kulturförderung seit vielen Jahren eine erfolgreiche partnerschaftliche Zusammenarbeit.
Sie werden dabei von gemeinsamen beratenden Fachausschüssen unterstützt.
Dies ermöglicht eine effiziente und qualitätsorientierte Förderung, welche Synergien nutzt und die Entwicklungen des professionellen Kulturschaffens in der Region umfassend denkt.
Die BKSD Basel-Landschaft und das PD Basel-Stadt legen gemeinsam fest, welcher Kanton die Geschäftsstellen der jeweiligen Fachausschüsse führt.
Erweiterung der bikantonalen Zusammenarbeit
Aktuell sind die Geschäftsstellen der Fachausschüsse Film & Medienkunst sowie Literatur bei der Abteilung Kultur Basel-Stadt angesiedelt, diejenigen der Fachausschüsse Tanz und Theater sowie Musik bei der Abteilung Kulturförderung Basel-Landschaft.
Per 1. Januar 2024 soll die Geschäftsstelle des Fachausschusses Musik an den Kanton Basel-Stadt übergehen.
Im Gegenzug wechselt die Geschäftsführung des Fachausschusses Literatur zum Kanton Basel-Landschaft.
Im Rahmen der erneuerten Kulturpartnerschaft wird die bikantonale Zusammenarbeit per 2024 um eine regionale Fachpauschale Strukturentwicklung erweitert.
Unterstützung von Institutionen und Trägerschaften
Diese eröffnet Möglichkeiten, um Institutionen und Trägerschaften in Bezug auf die Struktur- und Organisationsentwicklung, etwa im Zuge von Nachfolgeregelungen, wirkungsvoll zu unterstützen.
Die Geschäftsführung für diese Fachpauschale nimmt der Kanton Basel-Landschaft wahr.
Wie die Zuständigkeiten für die gemeinsamen Förderbereiche ab 1. Januar 2024 definiert werden, ist auf der Webseite der Stadt Basel einzusehen.