Neuauflage des Berechnungsmodells für Basler Grundstückgewinnsteuer

Es sei der WAK nun in ihrem zweiten Bericht zur FDP-Motion gelungen, eine Steuersatzkurve zu definieren, die neben der verlangten Vereinfachung auch den erwünschten hohen Spekulationsschutz biete, teilte die Kommission am Freitag mit. Gleichzeitig würden die bisherigen Steuerbelastungen und -erträge nicht zu stark verändert.
Bei der Rückweisung der Regierungsvorlage im März 2021 waren im Parlament unter anderem die vorgesehenen Steuersatzkurven kritisiert worden.
Der Kompromissvorschlag der WAK sieht nun unter anderem vor, dass bei selbstgenutzten Wohnliegenschaften ausschliesslich nur noch der Steuersatz nach geltendem Recht zur Anwendung kommt. In den ersten fünf Jahren beträgt der Steuersatz 30 Prozent. Danach erfolgt die Reduktion linear in 0,9-Prozentpunkt-Schritten pro Jahr. Nach einer Haltedauer von 25 Jahren gilt der Endsteuersatz von 12 Prozent.