Neuauflage der Basler Initiative zu Grundrechten für Primaten

Der Grosse Rat hatte auf Antrag der Regierung die Volksinitiative zu Grundrechten für Primaten Anfang 2018 für rechtlich unzulässig erklärt. Dieser Beschluss wurde nach einer Beschwerde der Initianten vom Basler Appellationsgericht aufgehoben, was das Bundesgericht Mitte September bestätigte. Die Initiative ist nun also rechtlich zulässig und muss zur Abstimmung vorgelegt werden.
Der zuständige Gesundheitsdirektor Lukas Engelberger (CVP) nahm die Gerichtsbeschlüsse am Mittwoch gefasst zur Kenntnis. Es sei keine Schmach, wenn ein Beschluss von Regierung und Parlament auf juristischem Weg korrigiert werde, sagte er. Er beantragte aber, dass die Initiative dem Regierungsrat zur Berichterstattung überwiesen werde, damit dieser sich nun auch inhaltlich zur Vorlage äussern könne.
Der Grosse Rat folgte dem Antrag der Regierung und schickte die Initiative stillschweigend in die nächste politische Runde, bevor sie dann schliesslich dereinst zur Abstimmung kommen wird.